Prozesse - München:Oberlandesgericht verhandelt Streit um Haselnuss-Dessert

München (dpa/lby) - Das Oberlandesgericht München verhandelt heute über einen Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände sowie einer großen Molkerei aus dem Unterallgäu. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass das Unternehmen die Kunden mit seinem "Grand Dessert Double Nut" in die Irre führt. Die Besonderheit: Dieser Pudding besteht laut Hersteller aus Haselnusscreme mit Haselnusssahne oben drauf. Auf dem Deckel steht: "Double Nut mit Levantiner Haselnüssen" - bebildert mit mehreren dieser Früchte. Im Gesamtinhalt von 200 Gramm weist das Produkt dann 0,5 Prozent Haselnüsse auf. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass der Kunde beim Anblick der Verpackung den Eindruck gewinne, dass der Pudding einen höheren Anteil an Levantiner Haselnüssen beinhalte. Das Landgericht Memmingen hatte die Klage der Verbraucherschützer in erster Instanz abgewiesen.

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München (dpa/lby) - Das Oberlandesgericht München verhandelt heute über einen Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände sowie einer großen Molkerei aus dem Unterallgäu. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass das Unternehmen die Kunden mit seinem "Grand Dessert Double Nut" in die Irre führt. Die Besonderheit: Dieser Pudding besteht laut Hersteller aus Haselnusscreme mit Haselnusssahne oben drauf. Auf dem Deckel steht: "Double Nut mit Levantiner Haselnüssen" - bebildert mit mehreren dieser Früchte. Im Gesamtinhalt von 200 Gramm weist das Produkt dann 0,5 Prozent Haselnüsse auf. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass der Kunde beim Anblick der Verpackung den Eindruck gewinne, dass der Pudding einen höheren Anteil an Levantiner Haselnüssen beinhalte. Das Landgericht Memmingen hatte die Klage der Verbraucherschützer in erster Instanz abgewiesen.

Die Molkerei hat nach OLG-Angaben in den vergangenen 5 Jahren insgesamt etwa 33 Millionen Becher des "Grand Desserts" mit der Geschmacksrichtung "Double Nut" verkauft. Bislang kam es aber zu keinen Beanstandungen von Mitbewerbern oder Verbrauchern.

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