München:NSU-Prozess: Gericht prüft Haftbefehl gegen E.

München (dpa) - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht den Mitangeklagten André E. in Gewahrsam nehmen lassen. Bis Mittwoch will das Gericht den gegen E. beantragten Haftbefehl prüfen. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag bekannt. Er ordnete an, E. in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim zu bringen.

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München (dpa) - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht den Mitangeklagten André E. in Gewahrsam nehmen lassen. Bis Mittwoch will das Gericht den gegen E. beantragten Haftbefehl prüfen. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag bekannt. Er ordnete an, E. in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim zu bringen.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. gefordert - und beantragt, ihn wegen Fluchtgefahr sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. E. soll Beihilfe zum Bombenanschlag des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter nach Köln fuhren. Damit ging Diemer deutlich über die Vorwürfe in der Anklageschrift aus dem Herbst 2012 hinaus. Anders als die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben sitzt E. bislang nicht in Untersuchungshaft.

Den für Mittwoch geplanten Prozesstermin sagte Götzl ab.

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