München:Mann bedroht Freundin mit Waffe und wird verurteilt

München (dpa/lby) - Allein schon die Androhung, eine Waffe gegen Mitmenschen zu richten, kann laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Gericht verurteilte einen 50-Jährigen nach Angaben vom Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer weiteren von elf Monaten ohne Bewährung sowie zu einem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt, weil er unerlaubt eine Waffe besaß und damit andere bedrohte (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 Ls 117 Js 103839/17).

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München (dpa/lby) - Allein schon die Androhung, eine Waffe gegen Mitmenschen zu richten, kann laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Gericht verurteilte einen 50-Jährigen nach Angaben vom Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer weiteren von elf Monaten ohne Bewährung sowie zu einem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt, weil er unerlaubt eine Waffe besaß und damit andere bedrohte (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 Ls 117 Js 103839/17).

Der Mann hatte im Jahr 2015 von einer Privatperson eine Waffe samt Munition erworben. Kurze Zeit später richtete er den gespannten Revolver auf seine Freundin, „um dieser ihr Ableben in Aussicht zu stellen“. Im Januar 2017 wiederholte er dies während eines Streits. Dabei bedrohte er auch den Stiefvater der Freundin.

Der zuständige Richter argumentierte, die Folgen für die beiden Opfer, die heute noch an Schlaflosigkeit und zum Teil an Panikattacken und Angstzuständen leiden, seien extrem. Der gefährliche Umgang mit der Waffe wirke sich ebenfalls negativ auf den Verurteilten aus. Da dieser laut einem Sachverständigen einen Hang zu übermäßigem Alkoholkonsum hat, ordnete das Gericht zudem an, ihn in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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