Prozesse - München:Gericht weist Klage von Privatradios gegen BR zurück

München (dpa) - Der Bayerische Rundfunk (BR) hat im Rechtsstreit mit Privatradios um einen BR-internen Frequenztausch einen Etappensieg errungen. Der BR will seine bisher digital verbreitete Jugendwelle Puls künftig auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausstrahlen. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Klage der Privatradios gegen diesen Wechsel ab. Die Anwälte der Privatsender haben aber bereits angekündigt, Revision zum Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.

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München (dpa) - Der Bayerische Rundfunk (BR) hat im Rechtsstreit mit Privatradios um einen BR-internen Frequenztausch einen Etappensieg errungen. Der BR will seine bisher digital verbreitete Jugendwelle Puls künftig auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausstrahlen. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Klage der Privatradios gegen diesen Wechsel ab. Die Anwälte der Privatsender haben aber bereits angekündigt, Revision zum Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.

Der stellvertretende BR-Intendant Albrecht Hesse sagte, der BR sehe sich durch die Entscheidung erneut in seiner Auffassung bestätigt, dass der Tausch der UKW-Frequenzen von BR-Klassik und Puls nach dem bayerischen Rundfunkgesetz zulässig ist. Der BR werde nun das Revisionsverfahren abwarten, da er selbst Rechtssicherheit wünsche.

Mit dem Frequenzwechsel will der BR ein jüngeres Publikum erreichen und dem "drohenden Generationenabriss" entgegenwirken. BR-Klassik ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören.

Gegen den Frequenzwechsel wehren sich rund 40 bayerische Privatsender. Einige sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn das analoge Jugendprogramm bayernweit kommt.

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