Prozesse - München:Eltern müssen Krippe auch bei Krankheit des Kindes bezahlen

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München (dpa) - Eltern müssen die vollen Krippengebühren zahlen - auch wenn das Kind in der Eingewöhnungsphase krank wird. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Münchner Ehepaar hatte sich geweigert, zu zahlen, weil ihr wenige Monate alter Sohn nach ein paar Tagen in der Einrichtung erkrankte.

Die Eltern hatten ihren im Oktober 2018 geborenen Sohn schon sieben Monate vor seiner Geburt in der Einrichtung angemeldet. Im Februar 2019 begann die Eingewöhnung. 1450 Euro im Monat mussten die Eltern zunächst zahlen, nach einer Stundenreduzierung auf bis zu neun Stunden am Tag waren es noch 1130 (plus Windel- und Essensgeld).

Nachdem ihr Sohn krank geworden war, kündigten sie den Vertrag. Die dreimonatige Kündigungsfrist wollten sie aber nicht einhalten. Die Krippe verlangte dennoch insgesamt 3390 Euro.

Das Ehepaar führte nicht nur die Erkrankung ihres Sohnes als Grund für die fehlende Zahlungsbereitschaft an. Ihrer Ansicht nach hatte die Krippe bei der Vertragsunterzeichnung falsche Tatsachen vorgespiegelt: Sie sei - entgegen ihren Angaben - nicht auf Kinder unter sechs Monaten ausgelegt gewesen.

So habe es bei den drei Erzieherinnen, die sich um 12 Kinder in der Gruppe kümmerten, keine gegeben, die ausschließlich für ihren Sohn da gewesen sei. Auch habe man "den Sohn nicht zu seinem Schutz etwa durch eine Art Laufstall von den anderen Kindern abgeschirmt", hieß es in der Gerichtsmitteilung.

Solche Zusagen habe es nie gegeben, hielt die Krippe dagegen - und das Gericht gab ihr Recht. Die Eltern hätten damit rechnen müssen, dass ihr Kind während der Eingewöhnung krank werden kann. "Dies ist logisch und allgemein bekannt", hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei außerdem "lebensfremd, dass in einer Gruppe von zwölf Kinder und drei Erziehern sich eine Erzieherin sich ausschließlich" um ein Kind kümmern könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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