München:Bus-Fahrgast stürzt bei Vollbremsung: wer zahlt?

München (dpa/lby) - Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Linienbus stürzt und sich verletzt? Zu dieser Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Freitag eine außergerichtliche Einigung angeregt. In dem Prozess geht es um einen Mann, der 2012 in einem Linienbus in Ingolstadt nach einer Vollbremsung schwer stürzte und sich die Schulter brach. Seine Berufgenossenschaft verklagte den Busfahrer und die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft. Laut Vorschlag sollen die Beklagten 30 Prozent der Haftung übernehmen. Bis September soll eine Einigung vorliegen, andernfalls muss das OLG entscheiden.

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München (dpa/lby) - Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Linienbus stürzt und sich verletzt? Zu dieser Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Freitag eine außergerichtliche Einigung angeregt. In dem Prozess geht es um einen Mann, der 2012 in einem Linienbus in Ingolstadt nach einer Vollbremsung schwer stürzte und sich die Schulter brach. Seine Berufgenossenschaft verklagte den Busfahrer und die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft. Laut Vorschlag sollen die Beklagten 30 Prozent der Haftung übernehmen. Bis September soll eine Einigung vorliegen, andernfalls muss das OLG entscheiden.

Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage 2017 abgelehnt, wogegen die Klägerin Berufung einlegte. Nach Überzeugung des Landgerichts war der Mann am Sturz selbst schuld - schließlich habe er sich zum Zeitpunkt der Vollbremsung nicht festgehalten. In einem Video aus dem Bus, das am Freitag in der Verhandlung abgespielt wurde, ist zu sehen, wie der Mann sich nach dem Entwerten seiner Fahrkarte in der Mitte des Busses locker gegen den Automaten lehnt mit Blick entgegen der Fahrtrichtung.

Als der Fahrer bremste, wurde der Mann „durch den ganzen Bus geschleudert“, wie der Vorsitzende Richter Franz Tischler sagte. Zuvor war ein laut Zeugenaussagen betrunkener Fußgänger vor den Bus gelaufen. In der Verhandlung in München ging es vor allem darum, dass sich die Angaben des Busfahrers teilweise widersprechen. So ist laut Richter noch nicht klar, ob die Vollbremsung vermeidbar gewesen war. Es sei fraglich, ob der Busfahrer vorher zu sehr beschleunigt hatte.

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