Prozesse - Mannheim:Bewährungsstrafen für Mitstreiter des "Druiden"

Baden-Württemberg
Karl B. (M), einer der Angeklagten, spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinen Anwälten. Foto: Jan Peter/dpa (Foto: dpa)

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Mannheim (dpa) - Drei Anhänger eines selbsternannten "Druiden" sind wegen Verstößen gegen das Waffenrecht am Freitag in Mannheim zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die drei geständigen Angeklagten und ihr 71-jähriger Anführer hatten ein Arsenal angelegt, angeblich um sich im Fall eines staatlichen Zusammenbruchs verteidigen zu können.

Das Landgericht Mannheim sah es als erwiesen an, dass sich ein Angeklagter des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig gemacht hat und ein weiterer des vorsätzlichen Besitzes eines Flammenwerfers. Beide erhielten eine Bewährungsstrafe von jeweils eineinhalb Jahren. Ein Dritter wurde wegen des unerlaubten Überlassens von Munition an einen Unberechtigten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Strafbemessung des Gerichts lag leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Eine zunächst angestrebte Verständigung für die drei Männer wurde letztendlich doch nicht wahrgenommen, ist aber jetzt bei dem "Druiden" im Gespräch. Nach dem Abtrennen und Abschluss des Verfahrens für die drei Beschuldigten wird die Verhandlung gegen den Anführer mit weißem Bart und weißem langen Haar am 4. Februar fortgesetzt.

Der Hauptbeschuldigte gestand Verstöße gegen das Waffenrecht ein und ließ durch seinen Rechtsanwalt wissen, dass er sich schon 2017 bei einem Haftprüfungstermin von Aussagen distanziert habe, die aus Anklagesicht volksverhetzend waren. Der 71-Jährige ist wegen rassistischer und antisemitischer Positionen angeklagt. Er soll auf einer bei Neonazis beliebten Internetplattform den Holocaust geleugnet und gegen Flüchtlinge gehetzt haben. Nach früheren Angaben soll er zudem im Internet den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (2019) begrüßt haben.

Der Verteidiger will eine Bewährungsstrafe für seinen auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt lebenden Mandanten erreichen. Als mögliche Spanne gab das Gericht eine Strafe von eineinhalb bis zweieinhalb Jahren an. Im Fall einer bis zu zweijährigen Strafe könnte diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die Volksverhetzung kommt danach eine Geldstrafe von 210 bis 300 Tagessätzen für den Rentner in Betracht.

Bei einer Razzia im Januar 2017 waren bei dem Hauptangeklagten und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Darunter waren Schießkugelschreiber, zu Schussapparaten umgewandelte Wühlmausfallen und selbstgebaute Gewehre. Der aus dem nordhessischen Grebenstein stammende Mann soll versucht haben, auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt für den Fall einer Invasion autark zu leben. Er und seine Sympathisanten hielten angeblich auch ein Eindringen etwa von Russen oder Außerirdischen nach Deutschland für möglich, so dass man sich mit den gesammelten Waffen dann verteidigen könne.

© dpa-infocom, dpa:220121-99-800774/4

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