Köln:Oberlandesgericht Köln: CDU muss CDSU-Gründung nicht dulden

Köln/München (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um die Gründung der Partei CDSU hat die CDU einen wichtigen Etappensieg erzielt. "Die "Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)" muss es nicht dulden, dass in Bayern der Landesverband einer politischen Partei gegründet wird, der ihren Namen trägt oder den Anschein erweckt, ihr organisatorisch nahe zu stehen", teilte das Oberlandesgericht Köln am Freitag mit. Der Senat habe daher entschieden, dass der Gründer der CDSU (Union der Christlichen und Sozialen Demokraten), der aus Bayern stammende Michael Kosmala, ein Ordnungsgeld von 600 Euro zahlen muss. Es bestätigte damit nicht nur eine Entscheidung des Landgerichts Bonn, sondern verdoppelte auch das dort festgelegte Ordnungsgeld.

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Köln/München (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um die Gründung der Partei CDSU hat die CDU einen wichtigen Etappensieg erzielt. „Die „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ muss es nicht dulden, dass in Bayern der Landesverband einer politischen Partei gegründet wird, der ihren Namen trägt oder den Anschein erweckt, ihr organisatorisch nahe zu stehen, teilte das Oberlandesgericht Köln am Freitag mit. Der Senat habe daher entschieden, dass der Gründer der CDSU (Union der Christlichen und Sozialen Demokraten), der aus Bayern stammende Michael Kosmala, ein Ordnungsgeld von 600 Euro zahlen muss. Es bestätigte damit nicht nur eine Entscheidung des Landgerichts Bonn, sondern verdoppelte auch das dort festgelegte Ordnungsgeld.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen eine seit dem 11. Oktober bestehende einstweilige Verfügung. Demnach habe Kosmala trotz der Auflage im Internet weiterhin auf der - zwar mittlerweile nicht mehr erreichbaren - Internetadresse http://www.cdu-bayern.org einen Gründungsaufruf für eine neue Partei veröffentlicht. Bereits die Verwendung des Namenskürzels „CDU“ in der Internetadresse sei nach der Verbotsverfügung unzulässig gewesen, teilte der Senat mit. Auch ähnele die Kurzbezeichnung CDSU sowie die für die Kurzbezeichnung genutzte Schriftart dem von der CDU genutzten Schrift-Logo. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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