Koblenz:Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Führungskader

Das Türschild des Oberlandesgericht in Koblenz. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild)

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Anklage gegen einen mutmaßlichen Führungskader der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zugelassen. Der Prozess...

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Koblenz (dpa) - Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Anklage gegen einen mutmaßlichen Führungskader der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zugelassen. Der Prozess vor dem Staatsschutzsenat gegen den türkischen Staatsangehörigen beginnt am 20. Oktober, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Der zuletzt im nordrhein-westfälischen Rhein-Kreis Neuss gemeldete 38-Jährige soll spätestens von Juni 2017 an unter dem Decknamen „Rojhat“ das PKK-Gebiet Saarbrücken geleitet haben. Von April 2018 bis Juni 2019 soll er für das PKK-Gebiet Frankfurt sowie die PKK-Region Hessen verantwortlich gewesen sein. Zudem habe der mutmaßliche hauptamtliche Kader die PKK-Region Saarland/Rheinland-Pfalz kontrolliert.

Laut Anklage gab er nachgeordneten PKK-Funktionären Anweisungen, kontrollierte die Ausführung und hielt die PKK-Europa-Führung auf dem Laufenden. Er habe Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit vorbereitet, die Sammlung von Spenden koordiniert und Reisen örtlicher Kader zur PKK-Europaführung organisiert.

Die Kurden sind eine große Minderheit in der Türkei. Viele Kurden werfen dem Staat Unterdrückung vor. Die PKK setzt sich für sie ein. Laut Anklage ist sie eine ausländische terroristische Vereinigung, die auch bewaffneten Einheiten habe, die Anschläge mit Sprengstoff und Waffen verübten. Dabei würden Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.

Der Angeklagte wurde am 2. Januar 2020 in Frankfurt festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er hat sich zu den Vorwürfen laut dem OLG Koblenz bislang nicht geäußert. Dasselbe Gericht hatte im August 2020 einen türkischen Staatsangehörigen aus Lahnau im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen der früheren Leitung des PKK-Gebiets Mainz. Damit wäre er dem 38-jährigen Angeklagten seinerzeit unterstellt gewesen.

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