Prozesse - Koblenz:Brutplatz des Rotmilans verhindert Bau von Windrad

Koblenz (dpa/lrs) - Eine Windanlage im Kreis Birkenfeld darf nicht gebaut werden, weil in der Nähe eine Brutstätte des besonders geschützten Rotmilans ist. Der Zulassung des geplanten Windrades stünden die Belange des Umweltschutzes entgegen, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz laut Mitteilung vom Freitag. Ein Windenergie-Unternehmen hatte geklagt, weil der Kreis Birkenfeld den Antrag auf den Bau der Windenergieanlage abgelehnt hatte. Der Rotmilan (Milvus milvus) ist meist über Äckern, Wiesen und Weiden unterwegs. Er ist ein echter Europäer und kommt nur in einem schmalen Streifen von Portugal bis zum Baltikum und Südschweden vor.

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Koblenz (dpa/lrs) - Eine Windanlage im Kreis Birkenfeld darf nicht gebaut werden, weil in der Nähe eine Brutstätte des besonders geschützten Rotmilans ist. Der Zulassung des geplanten Windrades stünden die Belange des Umweltschutzes entgegen, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz laut Mitteilung vom Freitag. Ein Windenergie-Unternehmen hatte geklagt, weil der Kreis Birkenfeld den Antrag auf den Bau der Windenergieanlage abgelehnt hatte. Der Rotmilan (Milvus milvus) ist meist über Äckern, Wiesen und Weiden unterwegs. Er ist ein echter Europäer und kommt nur in einem schmalen Streifen von Portugal bis zum Baltikum und Südschweden vor.

Sowohl der Kreis als auch später das Gericht kamen aufgrund der Beobachtungen von Sachverständigen zu dem Schluss, dass sich im Abstand von rund 800 Metern zu dem geplanten Windrad ein Brutplatz des Greifvogels befindet. Weil Windräder für die Vogelart eine besondere Gefahr darstellten, wenn nicht mindestens ein Kilometer zwischen Anlage und Brutstätte liege, habe das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen, hieß es in der Mitteilung weiter. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.

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