Karlsruhe:Miete und Schimmel: Bundesgerichtshof zweifelt an Kürzungen

Karlsruhe (dpa) - Haben Mieter nicht gedämmter Wohnungen das Recht, die Miete zu kürzen, nur weil sich Schimmel bilden könnte? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ am Mittwoch während einer Verhandlung über zwei Klagen deutliche Zweifel daran erkennen. "Die Wohnungen sind unstreitig damals im Einklang mit geltenden Bauvorschriften errichtet worden", sagte die Vorsitzende Richterin des zuständigen Senats, Karin Milger. Nach bisheriger Rechtsprechung sei dies entscheidend. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn nach heutigen Standards nachträglich saniert würde. "Aber die Frage ist doch: Was kann ich erwarten, wenn ich eine ältere Wohnung miete?"

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Karlsruhe (dpa) - Haben Mieter nicht gedämmter Wohnungen das Recht, die Miete zu kürzen, nur weil sich Schimmel bilden könnte? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ am Mittwoch während einer Verhandlung über zwei Klagen deutliche Zweifel daran erkennen. „Die Wohnungen sind unstreitig damals im Einklang mit geltenden Bauvorschriften errichtet worden“, sagte die Vorsitzende Richterin des zuständigen Senats, Karin Milger. Nach bisheriger Rechtsprechung sei dies entscheidend. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn nach heutigen Standards nachträglich saniert würde. „Aber die Frage ist doch: Was kann ich erwarten, wenn ich eine ältere Wohnung miete?“

Verhandelt werden die Klagen von Mietern zweier Wohnungen einer Immobiliengesellschaft im schleswig-holsteinischen Glinde. Die Kläger, die in günstigen Wohnungen aus den 1970er Jahren wohnen, wollen weniger zahlen und begründen dies mit der nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz der Objekte. Dort sei das Risiko von Schimmel gegeben und nur durch unzumutbar häufiges Lüften und Heizen zu verhindern. Das Landgericht Lübeck hatte ihnen Recht gegeben. Schon die Gefahr von Schimmel sei ein Mangel.

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