Karlsruhe:Entfernte Kunstinstallationen beschäftigen BGH

Karlsruhe/Mannheim (dpa/lsw) - Ein erbitterter Streit um zwei der Neugestaltung der Mannheimer Kunsthalle zum Opfer gefallene Kunstinstallationen erreicht heute den Bundesgerichtshof (BGH). Die Künstlerin Nathalie Braun Barends will nicht hinnehmen, dass ihre Werke im dem neuen Architektur-Konzept keinen Platz mehr haben. Es geht um die als "Mannheimer Loch" bekannt gewordene Arbeit "HHole", die sich durch runde Öffnungen in den Geschossdecken über alle sieben Ebenen des Athene-Trakts zog. Die Lichtinstallation "PHaradise" wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Die Künstlerin sieht ihr Urheberrecht verletzt. Sie kämpft für den Wiederaufbau oder zumindest Schadenersatz. (Az. I ZR 98/17 u.a.)

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Karlsruhe/Mannheim (dpa/lsw) - Ein erbitterter Streit um zwei der Neugestaltung der Mannheimer Kunsthalle zum Opfer gefallene Kunstinstallationen erreicht heute den Bundesgerichtshof (BGH). Die Künstlerin Nathalie Braun Barends will nicht hinnehmen, dass ihre Werke im dem neuen Architektur-Konzept keinen Platz mehr haben. Es geht um die als „Mannheimer Loch“ bekannt gewordene Arbeit „HHole“, die sich durch runde Öffnungen in den Geschossdecken über alle sieben Ebenen des Athene-Trakts zog. Die Lichtinstallation „PHaradise“ wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Die Künstlerin sieht ihr Urheberrecht verletzt. Sie kämpft für den Wiederaufbau oder zumindest Schadenersatz. (Az. I ZR 98/17 u.a.)

Bisher hatten ihre Klagen gegen die Stadt Mannheim keinen Erfolg. Die Gerichte meinten, dass die Interessen des Eigentümers in diesem Fall vorgehen. Er müsse die Möglichkeit haben, das Gebäude anderweitig zu nutzen und umzugestalten. Das letzte Wort hat jetzt der BGH. Ob nach der Verhandlung gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Die Karlsruher Richter verhandeln auch einen ähnlichen Fall aus Berlin. Hier hatten Künstler eine Schwarzlicht-Minigolfanlage mitgestaltet. Der Betreiber ließ nach kurzer Zeit alles ummodeln.

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