ProzesseHomeoffice: Arbeitnehmer beim Gang aufs Klo nicht versichert

München (dpa) - Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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München (dpa) - Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte.

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