Süddeutsche Zeitung

Prozesse:Homeoffice: Arbeitnehmer beim Gang aufs Klo nicht versichert

München (dpa) - Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa) - Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190805-99-348910
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal