Hof:Gewinne garantiert: Anlagebetrüger angeklagt

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Hof (dpa/lby) - Sie schwärmten von einer neuartigen Software, die bei Finanzgeschäften Gewinne garantiert und Verluste ausschließt: Mit dieser Masche sollen vier mutmaßliche Betrüger gutgläubige Anleger um 1,9 Millionen Euro geprellt haben. Vor dem Landgericht Hof hat am Donnerstag nun der Prozess gegen das Quartett begonnen - die Hauptangeklagten sind ein 71 Jahre alter Mann aus Coburg und ein 46 Jahre alter Mann aus Berlin. Dieser schreckte den Ermittlungen zufolge auch nicht davor zurück, seine ehemalige Lebensgefährtin, eine Berliner TV-Schauspielerin, zu prellen.

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Hof (dpa/lby) - Sie schwärmten von einer neuartigen Software, die bei Finanzgeschäften Gewinne garantiert und Verluste ausschließt: Mit dieser Masche sollen vier mutmaßliche Betrüger gutgläubige Anleger um 1,9 Millionen Euro geprellt haben. Vor dem Landgericht Hof hat am Donnerstag nun der Prozess gegen das Quartett begonnen - die Hauptangeklagten sind ein 71 Jahre alter Mann aus Coburg und ein 46 Jahre alter Mann aus Berlin. Dieser schreckte den Ermittlungen zufolge auch nicht davor zurück, seine ehemalige Lebensgefährtin, eine Berliner TV-Schauspielerin, zu prellen.

Mitangeklagt ist die 28 Jahre alte Tochter des Coburgers. Sie soll ihrem Vater Konten und Handyverträge für seine betrügerischen Geschäfte zur Verfügung gestellt haben. Als Gegenleistung soll sie beispielsweise ein Auto und Goldmünzen erhalten haben. Ein weiterer wegen Beihilfe zum Betrug angeklagter Berliner erschien nicht zum Prozessauftakt.

Mit dem Versprechen auf hohe Gewinne und absolute Sicherheit sammelten die Angeklagten den Ermittlern zufolge im Jahr 2014 das Geld von neun Anlegern ein, um es vor allem für private Zwecke zu verbrauchen. Um den Eindruck einer absolut sicheren Anlage zu verstärken, sei den Anlegern vorgespiegelt worden, dass das Geld über ein Sicherungskonto oder eine sonstige Sicherungsform abgesichert sei und ein „hundertprozentiger Kapitalschutz“ bestehe, heißt es in der Anklageschrift.

Der 46-Jährige wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Er sei vielmehr genauso wie die Anleger davon ausgegangen, dass es sich um eine seriöse Anlageform handelt, teilte er in einer Erklärung mit, die sein Anwalt verlas. Der mitangeklagte Coburger, den er von früheren Geschäften kenne, habe sich 2014 telefonisch bei ihm gemeldet und ihm die Vorzüge der Software erläutert. Auch er selbst habe eine Lebensversicherung gekündigt, um das Geld in das angeblich sichere Anlagemodell zu investieren. Er sei keinesfalls Ideengeber und Initiator der Geschäfte gewesen.

Die Wirtschaftsstrafkammer hat noch neun weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 19. Februar fallen.

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