Prozesse - Hamburg:G20-Hubschrauber: Anwälte kritisieren Laserattacke-Anklage

Hamburg (dpa) - Mit schweren Vorwürfen der Verteidigung gegen die Ermittlungsbehörden hat ein Prozess um eine Laserattacke auf einen Polizeihubschrauber beim G20-Gipfel in Hamburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Angeklagten einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und gefährliche Körperverletzung vor. Nach Darstellung der Behörde vom Mittwoch richtete der gebürtige Greifswalder am Abend des 6. Juli aus dem Fenster einer Dachgeschosswohnung mehrmals einen grünen Laserstrahl auf den Polizeihubschrauber, der in einer Höhe von 400 Metern über Altona kreiste.

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Hamburg (dpa) - Mit schweren Vorwürfen der Verteidigung gegen die Ermittlungsbehörden hat ein Prozess um eine Laserattacke auf einen Polizeihubschrauber beim G20-Gipfel in Hamburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Angeklagten einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und gefährliche Körperverletzung vor. Nach Darstellung der Behörde vom Mittwoch richtete der gebürtige Greifswalder am Abend des 6. Juli aus dem Fenster einer Dachgeschosswohnung mehrmals einen grünen Laserstrahl auf den Polizeihubschrauber, der in einer Höhe von 400 Metern über Altona kreiste.

Der Laserstrahl habe den Piloten der "Libelle 2" und einen Flugtechniker jeweils im rechten Auge getroffen. Der Pilot konnte den Angaben zufolge mehrere Sekunden lang nichts sehen. Er habe den Helikopter aus dem Laserstrahl weggedreht, wodurch der Hubschrauber in eine Vorwärtsbewegung überging und 60 bis 90 Meter an Höhe verlor. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes ermittelt. Dann sah das Landgericht bei einer Haftprüfung aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte einen Absturz des Hubschraubers und damit den Tod der Besatzung billigend in Kauf nahm.

In seinem Eingangsstatement zu dem Prozess vor dem Amtsgericht Altona warf Verteidiger Oliver Klostermann der Staatsanwaltschaft und der Soko "Schwarzer Block" vor, den Angeklagten zu Unrecht in einen Zusammenhang mit den gewaltsamen Auseinandersetzungen zu bringen. Die Staatsanwaltschaft habe sich bei ihrer Anklage offenbar von "Star Wars" inspirieren lassen. Eine nächtliche Durchsuchung bei seinem Mandanten ohne richterliche Genehmigung sei rechtswidrig gewesen. Die Akten seien unvollständig oder manipuliert worden, beklagte Mitverteidiger Bernd Wagner.

Der 27-Jährige, der seit viereinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wollte sich zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern. "Der Angeklagte schweigt, aber er setzt sich mit aller Macht zur Wehr", erklärte Verteidiger Klostermann. Er wies zugleich darauf hin, dass es sich bei dem sichergestellten Lasergerät um einen handelsüblichen Apparat mit dem europäischen CE-Siegel handele. Bei dem Vorfall sei niemand zu Schaden gekommen.

Ein mit an Bord befindlicher Kameramann sagte als Zeuge aus, der Hubschrauber sei von mehreren Laserlichtstößen getroffen worden. Gleich der erste sei ein Volltreffer gewesen. In der Pilotenkanzel sei es schlagartig taghell gewesen. "Es wurde grün", sagte der 50 Jahre alte Beamte aus Bayern. Der Pilot habe nichts mehr sehen können und den Copiloten gefragt, ob er das Steuer übernehmen könne. Doch auch der Copilot sei vom Licht geblendet gewesen. Da habe er sich besorgt gefragt: "Ist der in der Lage, die Maschine runterzubringen?", berichtete der Zeuge über die Situation.

Dann habe der Pilot aber die Maschine stabilisieren können. Er selbst habe die Wärmebildkamera auf die Quelle des Lichts gerichtet und einen Mann mit einem Laserpointer an einem geöffneten Dachfenster gesehen. Das Gericht sah sich die Videoaufnahmen an und ließ sie sich von dem Zeugen erklären. Bald nach dem etwa 10 bis 15 Minuten dauernden Laserangriff habe die Besatzung ihren eigentlichen Auftrag, das Demonstrationsgeschehen zu beobachten, abgebrochen, sagte der Zeuge weiter. Nach der Landung hätten sich die beiden Piloten in ein Krankenhaus begeben. Laut Anklage hatte einer von ihnen Kopfschmerzen, der andere litt an Blendempfinden.

Die Verteidiger stellten keine Fragen an den Zeugen, weil sie zunächst die vollständigen Akten und alle darin erwähnten Videos sichten wollen. Die Vorsitzende des Schöffengerichts sicherte zu, den Zeugen erneut zu laden, "aufgrund der nicht von der Hand zu weisenden Bedenken der Verteidigung gegen die Aktenführung".

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