Gießen:Senator: Paragraf 219a muss gestrichen werden

Berlin (dpa/bb) - Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat sich erneut dafür ausgesprochen, den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das Urteil von Gießen unterstreiche diese Notwendigkeit, erklärte Behrendt am Freitag. Der Paragraf stellt die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe.

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Berlin (dpa/bb) - Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat sich erneut dafür ausgesprochen, den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das Urteil von Gießen unterstreiche diese Notwendigkeit, erklärte Behrendt am Freitag. Der Paragraf stellt die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe.

Das Landgericht Gießen hatte am Freitag die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt. Demnach soll sie 6000 Euro Strafe zahlen.

Der Berliner Senator sagte, der Paragraf 219a erschwere Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiere die Ärzteschaft. „Ich kann deshalb die Bundesregierung und die Justizminister der Länder nur bitten, ihre Blockade aufzugeben.“

Berlin hat laut Justizverwaltung im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Paragraf 219a eingebracht. Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen unterstützten das Vorhaben, hieß es.

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