Prozesse - Frankfurt am Main:Zeuge im Lübcke-Prozess erinnert sich nicht an Messerverkauf

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Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat eine Zeugin zum Verkauf eines Messers nach eigenen Angaben keine Erinnerungen an den wegen Mordes angeklagten Stephan Ernst. Die Frau, die in einem Geschäft für Messer und andere Schneidwaren gearbeitet hatte, konnte zwar ihre Unterschrift unter einer Verkaufsquittung erkennen. Sie wisse aber nicht mehr, worum es bei dem Verkauf am 30. Januar 2016 gegangen sei, sagte sie am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.

Dem 47 Jahre alten Deutschen Stephan Ernst wird neben dem Mord an Lübcke auch versuchter Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen. Zu der Messerattacke auf den heute 27-Jährigen war es allerdings bereits in der ersten Januarwoche 2016 gekommen.

Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan wertete dies als eine Entlastung seines Mandanten, da das Messer, das als mutmaßliche Tatwaffe untersucht worden war, laut der Quittung erst drei Wochen nach der Tat erworben worden war. DNA-Spuren an dem Messer, die erst nach der Festnahme Ernsts im Juni 2019 untersucht worden waren, hatten kein wissenschaftlich vollständiges Spurenbild ermöglicht.

In dem Prozess ist außerdem Ernsts ehemaliger Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe angeklagt. Er muss sich zudem wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Eine Untersuchung soll nun zeigen, ob eine bei ihm gefundene historische Maschinenpistole zu einer vollautomatischen Waffe umgebaut werden könnte. Ein Waffenexperte des Hessischen Landeskriminalamts hielt dies in seiner Aussage als Sachverständiger für möglich. Er soll nun bis zur kommenden Woche die Waffe rückbauen.

Am Donnerstag will Ernst auf Fragen der Familie Lübcke antworten, die in dem Prozess als Nebenkläger auftritt.

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