Prozesse - Frankfurt am Main:Prozess um Tod von Sklavin: "Sah, dass sie schwächer wurde"

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess gegen einen wegen Kriegsverbrechen an den Jesiden angeklagten mutmaßlichen Anhänger der Terrormiliz IS hat am Montag die damalige Ehefrau des Angeklagten ausgesagt. Jennifer W., die in München selbst als Angeklagte vor Gericht steht, schilderte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ihre Sicht der Bestrafung eines jesidischen Sklavenmädchens im Haushalt des Paares.

Die aus Niedersachsen stammende heute 29 Jahre alte Frau war zum Islam konvertiert und nach Syrien ausgereist, wo sie ihren späteren Mann in einem Frauenhaus der Terrormiliz IS in Rakka kennenlernte. Dieser sei kein Kämpfer gewesen, sondern habe religiöse Geisteraustreibungen vorgenommen. Der Iraker Taha Al-J. muss sich seit April vergangenen Jahres vor dem OLG Frankfurt verantworten. Ihm werden unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

In ihrem eigenen Prozess in München hatten die Anwälte von Jennifer W. eine schriftliche Einlassung verlesen. In dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt hingegen wollte das Gericht keine schriftliche Version zulassen, auch wenn die Anwälte argumentierten, die junge Frau sei ausgesprochen schüchtern. Während ihrer Aussage sprach die ganz in schwarz gekleidete Zeugin allerdings mit fester Stimme. Auch machte die zarte junge Frau mit den langen Haaren durchaus einen selbstbewussten Eindruck - in Rakka habe sie sich nach der ersten Begegnung mit ihrem späteren Ehemann erkundigt, ob er verheiratet sei und Interesse an einer Ehe mit ihr hätte.

In dem Verfahren in Frankfurt geht es insbesondere um die Versklavung einer jesidischen Frau und ihrer fünfjährigen Tochter. Taha Al-J. soll das Mädchen als Bestrafung bei glühender Hitze an ein Fenster im Hof seines Hauses gebunden haben. Das Kind starb qualvoll, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft.

Jennifer W. schilderte, dass die Frau und ihre Tochter auf der Reise von Syrien in den Irak von Al-J. aus einem Haus geholt wurden. Sie habe zunächst gedacht, dass es sich um eine Zweitfrau handele, sagte sie. Später habe sie sich zusammengereimt, dass es sich bei der Frau um eine jesidische Sklavin gehandelt habe, da sie überwiegend kurdisch sprach. Ihr Mann habe die Frau sehr streng behandelt und auch häufig geschlagen, sagte die junge Deutsche. "Er war schon sehr streng".

Anfangs habe es vielleicht einmal in der Woche Schläge gegeben, zum Schluss fast täglich. Auch die kleine Rania sei beschimpft und geschlagen worden, etwa wenn sie beim Beten Fehler machte. Als sie auf die Misshandlungen zu sprechen kam, wischte sich Jennifer W. wiederholt die Augen, während ihr einstiger Ehemann mit gerunzelter Stirn die Aussage verfolgte. Immer wieder bezeichnete sie ihn als "Herrn Al-J.", wie um die Distanz zu betonen.

Jennifer W. war bereits im vergangenen Jahr als Zeugin in Frankfurt geladen, hatte damals aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nun aber schilderte sie, wie "dieser Tag" im Sommer 2015 abgelaufen sei. Die kleine Rania habe sich eingenässt und musste sich zur Strafe im Hof des Hauses aufhalten, wo sie waschen sollte. Als das Kind immer wieder versuchte, ins Innere zu gelangen, habe Al-J. ihr die Hände vor dem Körper gefesselt und sie an ein Fenster gebunden. Das Kind habe noch einen Bewegungsspielraum von etwa 50 Zentimetern bis einem Meter gehabt. Sie habe im Haus geputzt, sagte Jennifer W. Als sie das angebundene Kind sah, sei sie zu ihrem Mann gegangen und habe gefragt, was das solle. Er habe gesagt, "sei ruhig" und habe mit seinem Handy gespielt.

"Ich habe mir dann überlegt, was ich mache, aber mich nicht getraut", so die Zeugin. Dann habe sie noch einmal nach dem Kind gesehen. "Ich sah, dass sie schwächer wurde." Erneut sei sie zu ihrem Mann gegangen, der ihr befohlen habe, sich nicht in seine Angelegenheiten einzumischen. Als sie schließlich sah, dass das kleine Mädchen mit geschlossenen Augen zusammengesackt war, habe sie all ihren Mut zusammengenommen und sei noch einmal zu ihrem Mann gegangen. "Ich habe gesagt, mach sie los, es geht ihr nicht gut." Al-J. sei mit dem reglosen Kind in ein Krankenhaus gefahren. Erst einige Tage später sei er zurückgekehrt, da er Probleme mit dem IS gehabt habe. Über das Schicksal Ranias habe er nicht gesprochen - und sie habe das Thema von sich aus nicht erwähnt.

Jennifer W. soll ihre Zeugenaussage am Freitag fortsetzen. Nach Angaben ihrer Anwältin will sie aber nur auf Fragen des Gerichts antworten.

© dpa-infocom, dpa:210314-99-819515/3

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