Prozesse - Frankfurt am Main:"NSU 2.0": Angeklagter beantragt seine Entlassung

Prozesse - Frankfurt am Main: Der mutmaßliche Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben wird mit Handschellen geführt. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa/Archivbild
Der mutmaßliche Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben wird mit Handschellen geführt. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat der Angeklagte am Freitag seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Das Gericht geht demnächst in eine vierwöchige Sommerpause, nach Ansicht des Angeklagten kommt der Prozess daher zu langsam voran. Nächste Woche wird noch eine Sachverständige erwartet, "so lange bleibe ich noch", sagte der Berliner und erntete damit Gelächter im Frankfurter Landgericht.

Geladen war ein weiterer Polizist aus dem 1. Frankfurter Revier. Dort war im August 2018 von einem Polizeicomputer die geheime Adresse der Anwältin Seda Basay-Yildiz abgerufen worden. Einen Tag später erhielt die Juristin das erste mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohschreiben. Bei den Ermittlungen zu dieser Datenabfrage war zufällig eine Chatgruppe mit rechten Inhalten entdeckt worden. Gegen die Beteiligten Beamten wird seither ermittelt. Der geladene Beamte machte daher - ebenso wie seine Kollegin am Donnerstag - von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Richterin präzisierte eine Aussage vom Vortag, der zufolge für die Polizistin keine Aussagegenehmigung eingeholt worden war. Es liege eine "allgemeine Aussagegenehmigung" für alle Polizisten vor, die in dem Prozess gehört werden sollen. Nicht aussagen dürften diese lediglich über Interna, "die die Interessen des Landes Hessen gefährden". Die Polizistin von Donnerstag soll nun erneut geladen werden.

Im weiteren Verlauf ging es um kinderpornografische Dateien, die bei dem Angeklagten gefunden worden waren. Eine Sachverständige für forensische Altersdiagnostik hatte sich die Bilder und Filme angesehen und festgestellt, dass ein Bild ein Kind vor der Pubertät zeigt, die meisten waren Pubertierende oder Jungen und Mädchen kurz vor dem Erwachsenenalter. Laut dem Angeklagten stammen die Bilder von Anbietern, deren "Darsteller" grundsätzlich über 18 seien, er beantragte die Einstellung dieses Teils des Verfahrens.

© dpa-infocom, dpa:220701-99-874845/2

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