Prozesse - Frankfurt am Main:Aussage von Hauptverdächtigem im Mordfall Lübcke erwartet

Deutschland
Der mutmaßliche Haupttäter Stephan Ernst steht an seinem Platz der Anklagebank im Gerichtssaal. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Kassel (dpa) - Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird heute erneut eine Aussage des Hauptverdächtigen Stephan Ernst erwartet. Der mutmaßliche Täter hatte bereits in zwei Vernehmungen unterschiedliche Angaben zur Tat gemacht. Sein Ex-Verteidiger, dem die Pflichtverteidigung in der vergangenen Woche entzogen wurde, hatte ausführliche Aussagen angekündigt. Ob es dabei bleibt, ist unklar. (Az.: 5-2 StE 1/20, 5a - 3/20)

Der Deutsche Ernst soll den CDU-Politiker 2019 aus rechtsextremistischen Motiven erschossen haben. Er muss sich seit Juni vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt verantworten. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsmaßnahmen statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde zudem die Zahl der Besucher und Prozessbeobachter begrenzt.

Was Ernst nach seiner Festnahme geschildert hatte, war widersprüchlich. Zuerst legte er vor Kriminalpolizisten ein ausführliches Geständnis ab. Darin berichtete er, wie er immer wieder allein zum Grundstück Lübckes gefahren war, den er in der Mitverantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen im Regierungsbezirk Kassel und für islamistische Anschläge sah. Im Juni 2019 habe er dann Lübcke vor dem Wohnhaus des Politikers erschossen.

Dieses Geständnis hat Ernst widerrufen. Stattdessen schilderte er, wie er mit H. zu Lübckes Wohnhaus fuhr. Sie hätten den Politiker nur einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich dann versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Geständnisse von Ernst sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden.

Ernsts früherer Pflichtverteidiger, Frank Hannig, der noch die Aussage seines Mandanten für diesen Mittwoch angekündigt hatte, legte inzwischen Beschwerde gegen seine Abberufung ein. Das OLG Frankfurt leitete diese dem Bundesgerichtshof (BGH) zu. Ernsts anderer Pflichtverteidiger, der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, hatte die Abberufung damit begründet, dass das Vertrauensverhältnis seines Mandanten zu dem Anwalt dauerhaft zerstört sei.

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