Prozesse - Eberswalde:Schülerin stirbt beim Baden: Angeklagte schweigen

Barnim
Das Amtsgericht in Eberswalde im Landkreis Barnim (Brandenburg). Foto: Patrick Pleul/Archiv (Foto: dpa)

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Eberswalde (dpa/bb) - Nach dem Badetod einer Grundschülerin aus Berlin wollen die vier angeklagten Lehrerinnen vor dem Amtsgericht Eberswalde (Barnim) vorerst nicht aussagen. Die Frauen im Alter von 29 bis 50 Jahren ließen durch ihre Verteidiger erklären, dass sie am ersten Prozesstag am Mittwoch zunächst keine Angaben machen wollen. Die Frauen sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt.

Die Siebenjährige war im Juni 2016 während einer Klassenfahrt leblos aus dem Werbellinsee (Barnim) geborgen worden. Das Kind starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Tod des Kindes hätte vermieden werden können, wenn die Angeklagten die ihnen obliegende Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hätten, sagte die Staatsanwältin bei Verlesung der Anklage im Gericht.

Im Prozess muss nun geklärt werden, ob die Lehrerinnen ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. Polizisten, Mitschüler, ein Sachverständiger und eventuell auch die Eltern des Kindes sollen als Zeugen aussagen. Am nächsten Prozesstag, dem 5. Februar, ist die Schulleiterin der Berliner Schule, auf die das Mädchen gegangen war, als Zeugin geladen. Weitere Termine sind bis in den Mai hinein angesetzt.

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