Prozesse - Düsseldorf:Keine Entschädigung für Einzelhändler wegen Corona-Lockdowns

Corona
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen muss Einzelhändlern die Umsatzausfälle nicht erstatten, die diesen während des Corona-Lockdowns im Vorjahr entstanden sind. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und die Klagen der Betreiber eines Sportladens aus Eschweiler und eines Modegeschäfts aus Bergisch-Gladbach abgewiesen (Az.: u.a. 2b O 110/20).

Dafür fehle die Rechtsgrundlage, so die Richter. Nach dem Infektionsschutzgesetz werden nur Menschen entschädigt, denen als Erkrankte oder Kontaktpersonen das Arbeiten untersagt wurde. Außerdem, so die Richter, sei die vom März bis April 2020 behördlich angeordnete Geschäftsschließung zeitlich begrenzt und daher keine Enteignung gewesen.

Der Betreiber des Sportladens hatte die Erstattung von Umsatzeinbußen in Höhe von 40 000 und das Modegeschäft in Höhe von über 200 000 Euro gefordert. Gegen die Urteile kann beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:210512-99-572728/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: