Kriminalität - Wiesbaden:Hass und Hetze gegen Frauen im Netz in Statistik erfassen

Deutschland
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in Wiesbaden. Foto: Boris Roessler/dpa/archivbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Frauen Union und Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordern, mit Nachdruck gegen Hass und Hetze gegen Frauen im Internet vorzugehen. Durch die Corona-Pandemie habe sich das Onlineverhalten nochmals verstärkt, was auch zu einer Zunahme von Hasskommentaren führe, sagten die Frauen Union-Vorsitzenden Annette Widmann-Mauz und Kühne-Hörmann am Montag. Frauen würden dabei überproportional häufig im sexuellen Kontext und wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Hasskommentaren konfrontiert.

Die Hemmschwelle sei bei diesen Hasskommentaren deutlich gesunken. Es müsse sich aber niemand Beleidigungen gefallen lassen - das gelte sowohl für die reale als auch die digitale Welt, betonte die hessische Justizministerin, die dem Bundesvorstand der Frauen Union als Beisitzerin angehört.

Als Konsequenz aus der Entwicklung forderten die beiden CDU-Politikerinnen, dass frauenfeindliche Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik extra erfasst werden müssen. Dabei sollten alle Tatbestände von der verbalen Gewalt bis zur körperlichen Gewalt in den verschiedenen Eskalationsstufen berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der Polizeistatistik müssten Lagebilder erstellt und daraus Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe bereits Gesprächsbereitschaft für den Antrag der Frauen Union signalisiert, erklärte Widmann-Mauz. Entscheidend sei aber, dass die Landespolizeien auch entsprechend für die frauenfeindlichen Straftaten sensibilisiert werden.

Ohne Identifikation der Täter sei keine Strafverfolgung möglich. Deshalb sollte die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung wieder kommen, forderten die beiden CDU-Politikerinnen. Die Strafverfolgungsbehörden bräuchten im Netz wie in der analogen Welt hinreichende Ermittlungswerkzeuge. Es sollte deshalb geprüft werden, ob im Fall von Hass und Hetze im Netz ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag möglich sein kann.

Internet-Plattformen wie Google, Facebook und Twitter sollten ihrer Verantwortung besser gerecht werden. Derzeit könnten die Plattformen aber nicht immer gezwungen werden, mit deutschen Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Daher seien internationale rechtliche Regelungen nötig, damit sich diese Plattformen nicht nur auf ihr Community-Recht berufen können, sondern bei in Deutschland begangenen Straftaten mit den deutschen Ermittlungsbehörden kooperieren.

In Hessen gibt es seit Anfang des Jahres 2020 eine staatliche Meldestelle im Kampf gegen Hetze und Hass im Internet. Die Bevölkerung kann sich mit Texten oder Fotos aus dem Netz an die Experten zur Prüfung wenden. Das geht per Onlineformular, E-Mail oder über eine Telefon-Hotline unter www.hessengegenhetze.de. Sind bei den Meldungen Hasskommentare identifiziert worden, die Straftatbestände erfüllen können, werden diese an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft (ZIT) Frankfurt weitergeleitet.

Die ZIT nimmt bundesweit Hinweise der Kooperationspartner entgegen und bewertet sie strafrechtlich. Zu dem Bündnis zählen etwa Vereine, Institutionen und die hessische Justiz, darunter unter anderem Vertreter von Organisationen wie "HateAid" und "ichbinhier" sowie der Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk. Mittlerweile seien fast 26 000 Meldungen bei den Experten der ZIT eingegangen, sagte die hessische Justizministerin.

© dpa-infocom, dpa:210510-99-543241/3

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