Nürnberg:Reichsbürger-Schüsse: Kein Hauptverfahren gegen Polizist

Lesezeit: 1 min

Nürnberg (dpa/lby) - Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd muss sich ein mitangeklagter Polizist nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sah das Landgericht Nürnberg-Fürth nach Angaben vom Mittwoch dagegen keinen ausreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Aus Sicht der Kammer reichten die Erkenntnisse über den 51 Jahre alten Polizisten hier nicht für eine wahrscheinliche Verurteilung aus.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Nürnberg (dpa/lby) - Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd muss sich ein mitangeklagter Polizist nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sah das Landgericht Nürnberg-Fürth nach Angaben vom Mittwoch dagegen keinen ausreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Aus Sicht der Kammer reichten die Erkenntnisse über den 51 Jahre alten Polizisten hier nicht für eine wahrscheinliche Verurteilung aus.

Der Verstoß gegen das Waffengesetz wird nun vor dem Amtsgericht in Ansbach verhandelt. Dabei geht es darum, dass der Kommissar eine Pistole, die er privat besaß, nicht sicher aufbewahrt haben soll.

Ein selbst ernannter Reichsbürger aus Mittelfranken hatte im Oktober auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde getötet, zwei weitere wurden verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des 49-jährigen Jägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt.

Der beschuldigte Kommissar ist seit Mitte November vom Dienst suspendiert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der 51-Jährige per Handy-Chat privat Kontakt zu dem „Reichsbürger“ und wusste daher von dessen Waffenbesitz und Kontakten zu Gleichgesinnten. Trotzdem habe er nichts unternommen, um den tödlichen Einsatz zu verhindern - etwa seine Kollegen gewarnt.

Die Kammer sah dies anders: Der Polizist sei nicht verpflichtet gewesen, alle seine privat erlangten Informationen über den „Reichsbürger“ weiterzugeben - etwa über dessen Persönlichkeit oder die Inneneinrichtung seiner Wohnung. Denn sein Wissen habe „keinerlei konkreten Bezug zu einer drohenden Straftat“ gehabt. Es könne nicht bewiesen werden, dass der 51-Jährige „greifbare Befürchtungen im Hinblick auf einen gezielten Einsatz von Schusswaffen bei dem konkreten Polizeieinsatz hatte“. Der Kommissar habe nicht gewusst, ob und wann ein solcher Einsatz überhaupt stattfindet, da er dienstlich mit der Angelegenheit nicht befasst war.

Das Verfahren zum „Reichsbürger“ selbst ist noch nicht abgeschlossen: Hier muss das Landgericht noch entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann das Verfahren eröffnet wird. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann unter anderem Mord sowie versuchten Mord zur Last.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: