Münster:Urteil: Bund muss Ramsteiner US-Drohneneinsätze prüfen

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Münster (dpa) - Die Bundesregierung ist an einer juristischen Niederlage vorbeigeschrammt, hat aber eine Ohrfeige kassiert: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bundesregierung dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des amerikanischen Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen. Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik Deutschland, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe um ihr eigenes Leben.

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Münster (dpa) - Die Bundesregierung ist an einer juristischen Niederlage vorbeigeschrammt, hat aber eine Ohrfeige kassiert: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bundesregierung dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des amerikanischen Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen. Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik Deutschland, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe um ihr eigenes Leben.

Der Teilerfolg der jemenitischen Kläger - in diesem Fall passt das Bild David gegen Goliath ausdrücklich - lässt aufhorchen. Zwar scheiterten sie mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle den USA die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen. Aber das OVG rügte die Bundesregierung in der Berufungsverhandlung am Dienstag deutlich für ihre bisherige Haltung. Es sei zu wenig, sich wiederholt darauf zurückzuziehen, man vertraue der amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten im Ramstein im Einklang mit geltendem Recht liefen.

Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen sagte, Deutschland nehme selbst nicht an militärischen Drohnenaktivitäten teil und habe diese auch nicht gestattet. Die bisherige Annahme der Bundesregierung, für US-Rechtsverstöße gebe es keine Hinweise, beruhe aber auf einer „unzureichenden Tatsachenermittlung“. Das sei rechtlich nicht tragfähig. Die Botschaft ist deutlich - die Bundesregierung muss jetzt in die Gänge kommen, aktiv nachforschen.

Der Fall habe eine „besondere internationale Bedeutung“, sagte der Vorsitzende Richter. Er machte keinen Hehl daraus, dass der Senat rechtliche Zweifel an den umstrittenen Drohnenangriffen der USA hat. Die Angriffe mit bewaffneten Drohnen, die sich gegen jemenitische Ableger des islamistischen Terrornetzwerks Al-Kaida und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) richten, seien zwar „nicht generell unzulässig“.

Es bestünden jedoch „gewichtige“, der Bundesrepublik bekannte „oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger durchführen, die zumindest teilweise gegen das Völkerrecht verstoßen“. Es bleibe unklar, ob sich direkte bewaffnete Angriffe im Jemen „auf zulässige militärische Ziele beschränken“.

Die Friedensbewegung sieht sich durch das Urteil in ihrer Kritik an dem Luftwaffenstützpunkt in der Pfalz bestätigt. Damit werde „die Bedeutung der intensiven Aufklärungsarbeit der Friedensbewegung“ bestätigt, hieß es in einer Mitteilung des Aktionsbüro Kampagne Stopp Air Base Ramstein. „Jetzt muss der Truppenstationierungsvertrag für die US-Base gekündigt werden“, forderten Reiner Braun und Pascal Luig vom Koordinierungskreis der Kampagne. „Das ist der Weg, den Drohnenkrieg zu beenden.“ Die Friedensbewegung hat für die Zeit vom 23. bis 30. Juni Protestaktionen in Ramstein angekündigt.

Auch die Menschenrechtsorganisation ECCHR sprach von einem „wegweisenden Urteil“. Immer wieder beklagen Menschenrechtsorganisationen und Beobachter vor Ort zahlreiche zivile Opfer - darunter Kinder - bei den US-Angriffen mit unbemannten Flugkörpern. Auch im Jemen kommt es laut OVG seit Jahren regelmäßig zu zivilen Opfern. Es gebe Hinweise dafür, dass die Kläger „rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden“. Angesichts dieses Risikos habe die Bundesregierung eine hohe Schutzpflicht.

Das Urteil - zu dem weder die Kläger oder deren Anwälte noch Vertreter des beklagten Ministeriums erschienen waren - gibt der Bundesregierung einen gewissen Spielraum. Sie habe durch eine „geeignete Maßnahme auf die Einhaltung des Völkerrechts hinzuwirken“, sollte sie Rechtsverstöße der USA feststellen. Vom Verteidigungsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Der Urteilsspruch aus Münster ist nicht rechtskräftig, das OVG hat wegen der großen Bedeutung des politisch brisanten Falls eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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