Frankfurt am Main:Vor Verhandlung zum Corona-Test: Neues Center im Landgericht

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Maya Groß hält im Testcenter des Landgerichts Frankfurt Petrischalen in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Vor der Gerichtsverhandlung oder während des Arbeitstages zum Corona-Test: Nicht nur die laut dem Oberlandesgericht Frankfurt knapp 3000 Bediensteten der...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Vor der Gerichtsverhandlung oder während des Arbeitstages zum Corona-Test: Nicht nur die laut dem Oberlandesgericht Frankfurt knapp 3000 Bediensteten der dortigen Justizbehörden können sich seit Donnerstag vor Ort auf Covid-19 testen lassen. Auch Rechtsanwälte, ehrenamtliche Richter, Dolmetscher und Zeugen finden nun in der derzeit nicht genutzten Gerichtskantine eine Testmöglichkeit. Sollte die Testung von dem jeweiligen Richter angeordnet worden sein, ist sie kostenlos.

Landgerichtspräsident Wilhelm Wolf wies auf die bislang niedrigen Infektionszahlen bei der Frankfurter Justiz hin - obwohl seit Beginn der Pandemie durchgehend verhandelt worden sei. Dies sei dem „umsichtigen Vorgehen“ der Richter und einem gut funktionierenden Hygienekonzept zu verdanken - dazu gehören im Gerichtssaal das Einhalten von Abständen, Plexiglasscheiben und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Wegen der Entwicklung der Pandemie und der gleichbleibend hohen Inzidenzzahlen sei damit zu rechnen, dass Vorsitzende Richter zukünftig auch Schnelltests für Verfahrensbeteiligte anordneten, sagte Michael Achtert, Sprecher des hessischen Justizministeriums. Deshalb seien mittlerweile in allen hessischen Gerichten Testmöglichkeiten geschaffen worden. Beispielsweise auch im Wiesbadener Justizzentrum können sich Verfahrensbeteiligte montags bis freitags von 8.00 bis 10.00 Uhr kostenlos und freiwillig vor Sitzungsbeginn kosten lassen. Durchgeführt werden die Tests dort von der Johanniter-Unfall-Hilfe, in Frankfurt vom Arbeiter-Samariter-Bund.

Achtert zufolge rechnet man vor allem mit dem guten Willen der Beteiligten, sich testen zu lassen und so für mehr Sicherheit und Schutz in Gerichtssälen zu sorgen. Ob eine Testanordnung rechtlich durchsetzbar ist, ist umstritten. Wer als Zuschauer an Verfahren teilnimmt, muss sich ohnehin nicht testen lassen. Das für die meisten Verhandlungen geltende Gebot der Öffentlichkeit gilt auch in Pandemie-Zeiten.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-403950/2

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