Berlin:Corona-Verfahren beschäftigen Gerichte: AfD klagt erneut

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„Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ steht auf einem Hinweisschild. (Foto: picture alliance / dpa/Archivbild)

Die verschärften Corona-Regeln für den November in Brandenburg beschäftigen die Gerichte. Am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist eine Klage der...

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Potsdam (dpa/bb) - Die verschärften Corona-Regeln für den November in Brandenburg beschäftigen die Gerichte. Am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist eine Klage der AfD-Fraktion gegen die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung anhängig, wie das Gericht auf Nachfrage mitteilte.

Es ist nicht das einzige noch offene Verfahren der AfD-Fraktion. Bereits zuvor wurde Klage gegen die Verordnung von März eingereicht. Auch diese sei noch am Gericht anhängig, sagte eine Sprecherin. Daneben ist auch eine Verfassungsbeschwerde einer Privatperson gegen die Maskenpflicht eingegangen, wie es weiter hieß. Wann über die Verfahren entschieden werden soll, sei noch offen.

Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind es derzeit 15 Klagen und 24 Eilsachen, von denen eine Klage und 20 Eilverfahren bereits erledigt seien, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn (Stand: Mittwoch). Alle seien abgelehnt worden.

Das Gericht hatte am Montagabend den Eilantrag einer Brandenburger Abiturientin abgelehnt, die Maskenpflicht innerhalb der Schulgebäude für Oberstufenschüler von Gymnasien vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Richter argumentierten, bei ungehindertem Fortgang des Infektionsgeschehens sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen gefährdet. Die weiteren Anträge betreffen vor allem Gewerbetreibende verschiedenster Branchen, darunter Tattoo- und Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios.

Seit Montag vergangener Woche gelten verschärfte Beschränkungen in Brandenburg. Gaststätten, Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios sind geschlossen, Hotels und Pensionen für Touristen tabu.

Am Verwaltungsgericht Potsdam sind seit den verschärften Regelungen sieben Verfahren eingegangen. Einige haben sich bereits erledigt, wie Sprecher Ruben Langer sagte. Zum Teil wurden die Antragssteller an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwiesen. Am Verwaltungsgericht Cottbus liegen nach eigenen Angaben vier Anträge sowie eine Klage. Ein Verfahren eines Tattoo-Studios habe sich durch Rücknahme erledigt, so Sprecher Gregor Nocon. Am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sind laut Gericht derzeit keine Verfahren gegen die Corona-Regeln anhängig.

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