Düsseldorf:Sternsinger dürfen singen: Regeln mit Land abgestimmt

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Sternsinger singen in der Staatskanzlei in Düsseldorf. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Die Sternsinger dürfen in Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 wieder von Haus zu Haus ziehen, müssen dabei aber die Hygieneregeln in der Corona-Pandemie einhalten....

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Düsseldorf/Aachen (dpa/lnw) - Die Sternsinger dürfen in Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 wieder von Haus zu Haus ziehen, müssen dabei aber die Hygieneregeln in der Corona-Pandemie einhalten. Das Kindermissionswerk Die Sternsinger erklärte am Montag in Aachen, die Kinder sollten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, den Segensspruch mit Abstand vor den Haustüren aufsagen und die Spende kontaktlos entgegennehmen. „Dazu nutzen sie eine Art Kescher, eine Sammeldose oder einen Beutel an einem Stock“, sagte Pfarrer Dirk Bingener, der Präsident des Kindermissionswerks. Den Segen sollen die als Könige verkleideten Kinder erst an die Tür schreiben, wenn die Menschen bereits wieder im Haus sind.

Nach Angaben der Sternsinger gilt für NRW als Vorgabe ein 13-Punkte-Plan: Darin sind unter anderem die Rückverfolgbarkeit der Kontakte, der Mindestabstand, die maximale Größe von fünf Personen pro Gruppe und das Singen ausschließlich im Freien festgelegt. Die Sternsinger sollen den Menschen vor der Tür oder im Treppenhaus begegnen und Abstand halten. Senioren- und Pflegeheime sowie Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen sie gar nicht betreten. Stattdessen versammeln sie sich vor der Tür oder in einem Innenhof, um zu singen und den Segen zu erbitten. Ihr Segen „C+M+B“ verkürzt einen lateinischen Spruch und bedeutet „Christus segne dieses Haus“.

Die Regeln für das Sternsingen wurden mit der Landesregierung abgestimmt. Burkhard Kämper vom Katholischen Büro NRW sagte der „Rheinischen Post“ (Montag), in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei sei ein entsprechender Hygieneplan unter Berücksichtigung der Rechtslage in NRW erarbeitet worden. Die NRW-Staatskanzlei erklärte: „Aufgrund entsprechender Schutzkonzepte und unter Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist es zulässig, dass Sternsinger mit den von den Kirchen festgelegten Beschränkungen ihren Segen erteilen können.“ Das Katholische Büro in Düsseldorf vertritt die Interessen der fünf Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen gegenüber der Landesregierung.

2018 hatten die Sternsinger deutschlandweit über 50 Millionen Euro gesammelt, allein in NRW kamen rund 12,7 Millionen Euro zusammen. Mit dem Geld unterstützt das Kindermissionswerk weltweit Projekte für Kinder und Familien auch anderer Konfessionen und Religionen.

Das Sternsingen zählt zu den ältesten katholischen Bräuchen. Es wurde 2015 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Nach Angaben des Kindermissionswerks ist es die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit.

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