Namensrecht:Die Zukunft gehört den Müller-Lüdenscheidts

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Brauch(t)en alle viel Platz für ihre Unterschrift, von oben links im Uhrzeigersinn: Gerhard Mayer-Vorfelder, Alessandra Meyer-Wölden, Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, Lena Meyer-Landrut, Marius Müller-Westernhagen und Annegret Kramp-Karrenbauer. (Foto: DPA (4), Getty Images, Imago/Future Image/ Collage: SZ)

Eltern können einen Doppelnamen wohl bald an ihre Kinder weitergeben. Und das dürfte erst der Anfang einer folgenreichen Revolution sein.

Von Ronen Steinke

Angenommen, zwei Menschen lieben sich, und sie entscheiden sich zu heiraten, dann könnte es vor dem Standesamt, für das eine Eheschließung, Romantik hin, Romantik her, immer noch ein Rechtsgeschäft nach Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, zu folgendem Austausch kommen.

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