SZ-Kolumne "Bester Dinge":Notruf Bettkante

(Foto: Imago Images/'Cendeced)

Ein 23-Jähriger in Nordrhein-Westfalen ruft im Schlaf versehentlich mehrmals die 110 an. Das ist nicht strafbar. Was die Polizisten dann bei ihm finden allerdings schon.

Von Veronika Wulf

Man könnte meinen, der Mensch hieße Homo sapiens, weil er weise und klug ist. Doch dann liest man Polizeimeldungen, aus welchen Gründen gewisse Homines sapientes die 110 wählen. Da war die Berlinerin, die 2019 beklagte, dass ihr betrunkener Mann auf ihrer Bettseite liege. Oder der Saarländer, der bei der Polizei nach einem Rettungswagen verlangte, weil er einen Popel nicht aus der Nase bekam. Oder der Berliner, der zweimal anrief, seine Schwiegermutter solle bitte gehen. Auch ein Würzburger klingelte 2017 gleich mehrmals hintereinander bei den Beamten in der Notdienststelle durch: Er habe dreimal bei Monopoly verloren.

Kranke Kaninchen, Fragen zu Corona-Regeln oder zu Öffnungszeiten - mehrere Polizeipräsidien twittern solche Fälle, um darauf hinzuweisen, dass sie da die falschen Ansprechpartner und solche Anrufe strafbar sind.

Wählt man dagegen nur aus Versehen die 110, sieht die Sache anders aus. Insofern dürfte sich der 23-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Waldbröl keine Sorgen machen, der in der Nacht zu Freitag mehrmals die Polizei anrief. Denn er schlief, die Beamten hörten nur ein Stöhnen und ein Schnarchen am anderen Ende der Leitung, wie sie nun mitteilten.

Sie fuhren trotzdem hin, "in Sorge um die körperliche Verfassung des Anrufers", wie es in der Polizeimeldung heißt, und fanden unverhofft doch noch einen triftigen Grund für ihr Anrücken: In der Wohnung befanden sich eine nicht unerhebliche Menge Marihuana, zahlreiche Ecstasy-Tabletten, Amphetamin, Kokain, Feinwaagen, Bargeld. Der mutmaßliche Drogendealer hat nun eine Anzeige und - wahrscheinlich einen schlechteren Schlaf.

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