Cottbus:Gericht weist Entschädigungsklage für toten Soldaten ab

Blick in einen Verhandlungssaal im Verwaltungsgericht. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entschädigungsklage eines Vaters abgewiesen, dessen Sohn vor mehr als 20 Jahren als Bundeswehrsoldat im Kosovo starb. Der...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Cottbus (dpa) - Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entschädigungsklage eines Vaters abgewiesen, dessen Sohn vor mehr als 20 Jahren als Bundeswehrsoldat im Kosovo starb. Der Vater hatte nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die im Kosovo bis April 1999 von US-Streitkräften verwendete Munition mit angereichertem Uran oder seinerzeit im Kosovo bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen den Tod seines Sohnes im Rechtssinne verursacht haben könnten. Der Bundeswehrsoldat war im Rahmen eines KFOR-Einsatzes in Prizren eingesetzt. Eine Begründung für das Urteil, dass bereits am 16. November erfolgte, steht noch aus. Sie sei den Beteiligten noch nicht zugegangen, sagte Gerichtssprecher Gregor Nocon am Montag auf Anfrage. Zunächst hatte die „Lausitzer Rundschau“ berichtet. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:211122-99-97840/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: