Prozess gegen Arafat Abou-Chaker:Hat Bushido die Wahrheit gesagt?

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Bushido hat als Nebenkläger im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker ausgesagt. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Ein kürzlich aufgetauchter Tonmitschnitt belegt angeblich, dass es zwischen Arafat Abou-Chaker und dem Rapper Bushido gar keinen Streit gab. Das könnte Einfluss auf den Prozess vor dem Berliner Landgericht haben.

Von Verena Mayer, Berlin

Bereits seit eineinhalb Jahren wird Arafat Abou-Chaker, Oberhaupt der gleichnamigen Großfamilie, und seinen drei Brüdern vor dem Berliner Landgericht der Prozess gemacht. Es geht um die Frage, ob die Abou-Chakers Zwang gegen den Rapper Bushido ausgeübt haben, als dieser aus dem gemeinsamen Musiklabel und anderen Geschäften aussteigen wollte. Von körperlicher Gewalt und Drohungen ist die Rede.

Die Berliner Justiz erhofft sich viel von dem Verfahren. Denn im Gegensatz zu anderen Prozessen gegen kriminelle Großfamilien gibt es hier einen Kronzeugen: den Musiker Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi. Über Monate saß er im Zeugenstand und berichtete über die Beziehung zu seinem früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. Darüber, wie Abou-Chaker im Musikbusiness mitmischt und was passiert, wenn etwas nicht nach dessen Vorstellungen abläuft. Da soll er schon mal im Büro eines Labels, mit dem Bushido nicht mehr zusammenarbeiten wollte, erschienen sein, zwei Verantwortlichen einen Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten und dem Dritten, der mit seiner Unterschrift zögerte, eine Ohrfeige gegeben haben.

Bushidos Aussage gab wertvolle Einblicke in eine Welt, die einem ansonsten verschlossen ist. Welchen Einfluss Großfamilien in der deutschen Rap-Szene haben und wie sie mit den Künstlern umgehen, die bei ihnen unter Vertrag stehen. So habe Abou-Chaker 30 Prozent an seinen Einkünften erhalten und sei dadurch zum Millionär geworden, erzählte Bushido.

Die Frage, die dabei immer im Raum steht: Ob das denn alles so stimmt. Denn Bushido hat lange sehr gern mit Abou-Chaker zusammengearbeitet, die beiden waren davor, mit ihren Familien auf ein gemeinsames Villengrundstück zu ziehen. Alles dreht sich dabei um den Kernvorwurf: ein Treffen im Januar 2018, bei dem Abou-Chaker Bushido erst eingesperrt, dann mehrere Millionen von Bushido als eine Art Ablösesumme gefordert haben und schließlich handgreiflich geworden sein soll. Ein Stuhl und eine Wasserflasche sollen gegen den Musiker geworfen worden sein.

Bushido bleibt bei seiner Version

Nun ist ein Tonmitschnitt dieses Treffens aufgetaucht, bei dem auch zwei Brüder Abou-Chakers anwesend waren. Die Aufnahme wurde heimlich gemacht, was aber nicht ungewöhnlich ist: In der Berliner Halbwelt werden Gespräche gerne zur Sicherheit mitgeschnitten, Abou-Chaker sitzt unter anderem auch wegen seiner vielen heimlich aufgenommen Gespräche, die man auf seinem Handy gefunden hat, vor Gericht. Auf diesem Mitschnitt ist, wie der Stern neulich berichtete, etwas ganz anderes zu hören: nämlich ein relativ harmonisches Gespräch über zwei Stunden. Dies allerdings wäre für die Glaubwürdigkeit des wichtigsten Zeugen verheerend.

Der ist an diesem Mittwoch selbst vor Gericht erschienen und sitzt in dunklem Pulli und Trainingshosen neben seinem Anwalt. "Die Ereignisse haben sich ja überschlagen", beginnt der Vorsitzende Richter. Er hat die Tonaufnahmen inzwischen ebenfalls bekommen, aber noch nicht angehört. Bis es so weit ist, muss unter anderem geklärt werden, was das überhaupt für eine Aufnahme ist und ob sie vor Gericht verwertet werden kann. Der Anwalt von Bushido will trotzdem schon etwas sagen, nämlich dass diese Aufnahme nichts wert sei und er dies auch beweisen werde.

So ist sie nur zwei Stunden lang, das Gespräch habe aber nachweislich mehr als vier Stunden gedauert. Zudem hatten die Ermittler eine lange Liste von Tonaufnahmen von Abou-Chakers Handy, ausgerechnet diese, für Abou-Chaker entlastende, ist aber nicht dabei. Der Anwalt ist überzeugt, dass die Aufnahme manipuliert, vielleicht sogar gefälscht wurde, womöglich in einem Tonstudio. Bushido selbst sagt nichts, auf Instagram schrieb er, dass er bei seiner Schilderung vor Gericht bleibe.

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