Verfahren am Zivilgericht München:Da scheiden sich die Geister

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Die Miteigentümerin der Villa Max in Ammerland hat die Buchautorin und Kunsthistorikerin Katja Sebald erneut verklagt. Es geht um angebliche spiritistische Sitzungen, zu denen Gabriel von Max eingeladen haben soll. (Foto: Hartmut Pöstges)

Eine Buchautorin steht vor Gericht, weil sie in einem Buch schreibt, dass es in der Villa Max am Starnberger See Seancen und spiritistische Sitzungen gab. Es ist nicht die erste Klage der Miteigentümerin der Immobilie.

Von Andreas Salch, Münsing

Als im Februar 2021 die erste Auflage des Buches "Sehnsucht Starnberger See" der Kunsthistorikerin Katja Sebald erschienen ist, gab es prompt Streit um den reich bebilderten Band, in dem die Villen von Starnberg über Seeshaupt bis nach Berg porträtiert werden. Eine Miteigentümerin der denkmalgeschützten Villa Max in Ammerland, der in Sebalds Buch ebenfalls ein Abschnitt gewidmet ist, störte sich an mehreren Textstellen in dem Beitrag über das Anwesen in der Südlichen Seestraße 29. Da war etwa die Rede von einer "Münchner Immobilienmaklerin", der als Besitzerin der Villa Max nurmehr daran gelegen sei, diese verfallen zu lassen. Das wollte sich die Münchnerin nicht bieten lassen. Sie zog im März 2021 vor Gericht. Die Sache endete vor einem Zivilgericht mit einem Vergleich. Die kritisierten Formulierungen sollten in kommenden Auflagen durch neutralere ersetzt werden. Inzwischen ist "Sehnsucht Starnberger See" in fünfter Auflage erschienen. Aber jetzt gibt es wieder Ärger.

Die Kunsthistorikerin Katja Sebald hat das Buch "Sehnsucht Starnberger See" verfasst. (Foto: Manfred Neubauer)

Die Miteigentümerin der Villa hat Katja Sebald erneut verklagt. Es geht um vermeintlich "unwahre Tatsachenbehauptungen", wie der Anwalt der Klägerin aus München an diesem Montag vor der 14. Kammer am Landgericht München II ausführte. Genauer, um angebliche spiritistische Sitzungen, zu denen Gabriel von Max eingeladen habe. In Sebalds Text heißt es an einer Stelle dazu: "Wir müssen uns die Villa Max in Ammerland als Schauplatz von Seancen und spiritistischen Sitzungen vorstellen (...). Am 9. August 1884 fand sich sogar das Who's Who der Geisterbeschwörer zu einer Tagung der Theosophischen Gesellschaft unter der altehrwürdigen Holzdecke im Speisezimmer ein." Diese Behauptung soll die Kunsthistorikerin auch in einem Beitrag in der SZ sowie in einem Ausstellungskatalog und in einem Beitrag des BR-Kulturmagazins Capriccio so oder ähnlich aufgestellt haben.

Falsche Behauptungen oder umfassender Maulkorb, das ist die Frage

Laut dem Anwalt der Klägerin gehe es seiner Mandantin ausschließlich darum, dass diese "falschen Behauptungen" zu den angeblichen Seancen in der Villa Max künftig "nicht in dieser apodiktischen Form wiederholt werden." Sebalds Anwalt entgegnete indes, dass man der Autorin so einen "umfassenden Maulkorb" verpassen würde. Zudem, so der Anwalt weiter, stelle sich die Frage, ob die Klägerin überhaupt persönlich von der Textpassage über die Seancen betroffen sei. Er und seine Mandantin bestreiten dies jedenfalls, sagte der Anwalt der Autorin.

Vorschläge der Vorsitzenden Richterin zur Einigung führten bislang nicht zum Ziel

Die Sache ist reichlich vertrackt. Da es sich um eine sogenannte Güteverhandlung handelte, zu der sich beide Parteien am Landgericht München II trafen, versuchte die Vorsitzende Richterin ein ums andere Mal zu vermitteln. Ein Vorschlag, den sie machte, lautete, ob man in künftigen Ausgaben des Buches vor der umstrittenen Passage vielleicht einen Einschub machen könnte, in dem zum Ausdruck kommt, dass es sich bei den Seancen in der Villa Max um die Meinung der Autorin handelt. "Etwas in diese Richtung", fragte die Vorsitzende die Anwälte vorsichtig. Kurz gesagt, sie waren nicht besonders von dem Vorschlag angetan. Und auch weitere Appelle der Richterin an die Verfahrensbeteiligten, zumindest den Versuch zu unternehmen, sich zu einigen, führten nicht zum Ziel. "Was kommt als Nächstes, wenn wir heute einen Vergleich schließen", argwöhnte etwa Sebalds Anwalt. Eine gütliche Einigung, mit der beide Seiten leben können, wurde nicht gefunden.

Deshalb wird die Vorsitzende Richterin der 14. Kammer am Landgericht München II Ende kommenden Monats eine Entscheidung in der Sache verkünden. Gleichwohl ließ sie bereits durchblicken, dass dahinstehe, ob die Privatsphäre der Klägerin durch die kritisierte Textpassage betroffen sei.

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