München/Münsing:Schöner als verfallen

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Die Villa Max ist dem Verfall preisgegeben. Dass dies unter Missachtung des Denkmalschutzes geschehe, soll nicht in einem Buch stehen. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die Eigentümerin der Villa Max in Ammerland erreicht vor Gericht, dass der Zustand des Hauses in einem Bildband nur "wohlwollend" umschrieben wird.

Von Andreas Salch, München/Münsing

Eigentlich sollte sie schon lange nicht mehr da sein - ginge es nach den Eigentümern der denkmalgeschützten Villa Max in Ammerland. Mehrmals schon haben sie vergebens einen Abrissantrag beim Landratsamt für das weiß gestrichene Landhaus gestellt, das einst der Künstler Gabriel von Max kaufte und 1885 vom See aus gesehen malte. Das Bild hängt heute im Lenbachhaus und ziert nun auch den Umschlag eines Anfang des Jahres im Münchner Allitera-Verlag erschienenen Buches von Katja Sebald. Der reich bebilderte Band trägt den Titel "Sehnsucht Starnberger See". Er porträtiert die Villen von Starnberg über Seeshaupt bis nach Berg und deren einst berühmte Bewohner.

In dem Kapitel, das Katja Sebald den Villen in der Gemeinde Münsing gewidmet hat, geht es auch um die Villa Max. Und was die Autorin dazu schrieb, hat ihr und ihrem Verleger Alexander Strathern reichlich Ärger eingebracht. Eine Miteigentümerin des Anwesens in Ammerland reagierte nämlich prompt und stellte gegen den Allitera-Verlag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem sich am Donnerstag die 26. Zivilkammer am Landgericht München I befasste.

In ihrer Schilderung zum heutigen Zustand der Villa Max hatte Sebald geschrieben: "Mehrere der mittlerweile blinden Fensterscheiben sind zerbrochen, sodass auch die Innenräume Wind und Wetter ausgesetzt sind." Und an anderer Stelle zog sie das Fazit: Für ihre Besitzerin, eine "Münchner Immobilienmaklerin", sei die Villa Max nichts weiter als ein Ärgernis. Seit diese das Anwesen Anfang der Neunzigerjahre gekauft habe, "lässt sie es unter Missachtung des Denkmalschutzes verfallen". Das sei alles unwahr, insistierten die Klägerin und ihr Sohn jetzt vor Gericht. Dem Verlag solle verboten werden, die beanstandeten Stellen im Kapitel über die Villa Max weiterhin zu publizieren.

Doch was tun mit den bereits gedruckten Büchern? "Sehnsucht Starnberg" erschien im Februar in erster Auflage mit 2000 Exemplaren. Der Verlag hat nur noch 400 Stück. Einstampfen, das sei nicht so einfach, sagte der Vorsitzende Richter zu den Klägern. Denn die Hürden für einen "Beseitigungsanspruch" seien hoch. Also versuchte er, die beiden Parteien dazu zu bringen, einen Vergleich zu schließen. Das jedoch erwies sich als äußerst mühsames Unterfangen, das mitunter hitzig wurde, etwa als der Sohn der Klägerin vom "Geschmiere dieser Frau" - der Autorin - sprach und dafür prompt vom Vorsitzenden Richter ermahnt wurde. Der Anwalt der Miteigentümerin formulierte seine Kritik zurückhaltendender, stellte aber dennoch fest, dass die Passage, in der seine Mandantin als "Maklerin" apostrophiert" werde "tendenziös" sei. "Das stößt auf." Das Gericht müsse "klare Verhältnisse" schaffen, damit es "ein für alle mal unterbleibt", dass die Klägerin in dem Buch als Maklerin bezeichnet werde. "Sie hat Grundstücke und Häuser und verwaltet ihr Vermögen." "Eigenes!" beeilte sich die Klägerin noch hinzuzufügen und merkte an, dass es "keine Verpflichtung zur Renovierung" gebe.

Der Richter versuchte es unverdrossen nochmals. "Wie könnte eine Lösung aussehen, um weitere Instanzen zu vermeiden?", fragte er die Beteiligten und sagte: "Ich denke mal laut." Nach knapp zwei Stunden einigten sich die Kläger mit dem Allitera-Verlag. Der Vergleich sieht unter anderem vor, dass der Verlag sich für alle folgenden Auflagen dazu verpflichtet, nicht mehr von zerbrochenen Fenstern an der Max Villa zu schreiben und die Klägerin als "Münchner Immobilienmaklerin" zu bezeichnen. Die Passage, in der es heißt, die Miteigentümerin lasse die Villa unter Missachtung des Denkmalschutzes verfallen, solle durch eine "neutrale, wohlwollendere" ersetzt werden. Auf diese getroffenen Klarstellungen wird der Allitera-Verlag zudem mit einem acht mal acht Zentimeter großen Aufkleber auf der Vorderseite der restlichen Büchern aus der ersten Auflage hinweisen.

© SZ vom 26.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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