RVO-Bus-Ausfälle:Teil eigener Fahrtkosten kann erstattet werden

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Busse hat die RVO - aber sie fahren aktuell nicht so, wie sie sollten. (Foto: Manfred Neubauer)

Landratsamt spricht von intensiver Suche nach Lösungen für das neue Schuljahr.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Seit den Pfingstferien stehen Kinder immer wieder an diversen Bushaltestellen im Landkreis und warten vergeblich auf den Bus. Der RVO begründet die Ausfälle mit fehlenden Fahrern. Damit die Eltern, die sich nun selbst ins Auto setzen, um den Nachwuchs zur Schule zu bringen, nicht in Gänze die Kosten tragen müssen, können sie einen Erstattungsantrag im Landratsamt stellen. Das teilt die Kreisbehörde in einer Pressemeldung mit. "Ersatzbusfahrer für die momentan ausgefallenen Busse auf den RVO-Linien können wir nicht herzaubern", sagt Landrat Josef Niedermaier (FW), "aber wir wollen den Eltern die Fahrtkostenerstattung anbieten. 25 Cent pro gefahrenen Kilometer können sie geltend machen, so sieht es das Gesetz vor."

Eltern, die ihr Kind, respektive ihre Kinder wegen der Fahrtausfälle der RVO-Busse selbst mit dem Pkw zur Schule fahren und abholen müssen, haben das Recht auf eine Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 25 Cent pro gefahrenem Kilometer. Dabei werden auch die Leerfahrten berücksichtigt, also diejenigen Hin- beziehungsweise Rückfahrten von und zur Schule, bei denen sich die Schülerinnen und Schüler nicht im Pkw befinden. "Ein Anrecht auf die Erstattung haben Eltern von Schülerinnen und Schülern der Förderzentren sowie der weiterführenden Schulen bis zur 10. Klasse, sowie auch in den Sonderfällen der Schülerbeförderung ab der 11. Klasse", so die Kreisbehörde.

Genehmigung per E-Mail

Die Genehmigung für die Nutzung des eigenen Pkw bei RVO-Busausfällen im Rahmen der Schülerbeförderung kann einfach und formlos per E-Mail bei schuelerbefoerderung@lra-toelz.de mit folgenden Angaben beantragt werden: Vorname und Name des Kindes, Schule und Klasse, sowie Vorname, Name und Anschrift des beantragenden Elternteils.

Per Post erhalten die Eltern dann einen Bescheid, dem der Erstattungsantrag beigelegt ist. Dieser sollte nach Ende des Schuljahres 2022/23 und bis spätestens 31. Oktober 2023 an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen per Post zurückgesendet werden.

Wichtig ist, dass der Erstattungsantrag die genaue Anzahl der Tage, an denen die Schülerinnen und Schüler aufgrund der angekündigten Busausfälle zur Schule gefahren werden mussten, aufführt und eine Schulbestätigung vorliegt. Die Ankündigung der Busausfälle ist den Verkehrsmeldungen des RVO ( https://www.dbregiobus-bayern.de/fahrplan/verkehrsmeldungen/rvo-verkehrsmeldungen) oder der DB Navigator App zu entnehmen.

"Hier krankt es allgemein im System."

Dass es für die verbleibenden Schultage eine befriedigende Lösung gibt, glaubt man im Landratsamt nicht. "Die Ausfälle sind massiv. Wir können nur hoffen, dass sich die Personalsituation beim RVO entspannt. Damit sich die Szenen an den Bushaltestellen zu Schuljahresbeginn im September nicht wiederholen, wollen wir die kommenden Wochen, insbesondere die Sommerferien, nutzen, um Lösungsmöglichkeiten zu finden und umzusetzen. Das geht sogar bis dahin, andere Linien aufzugeben, um den Schülerverkehr aufrechterhalten zu können, so Niedermaier im Kreisausschuss am Montag. "Und natürlich sind wir intensiv mit dem RVO im Austausch. Aber wie diese Lösungen am Ende ausschauen, ist noch unklar, denn hier krankt es allgemein im System. Die Problematik beginnt schon bei den Kosten für die Ausbildung", lässt sich der Landrat zitieren.

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