Kreisklinik Wolfratshausen:Verhandlungen zum Defizitausgleich

Die Kreisklinik Wolfratshausen befindet sich für Kreis-SPD in "unglücklicher Konkurrenz" zur Asklepios-Stadtklinik in Bad Tölz. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die Vereinbarung, dass der Landkreis Fehlbeträge für die Geburtshilfe im Wolfratshauser Krankenhaus übernimmt, läuft heuer aus.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der für die Geburtshilfeabteilung in der Wolfratshauser Kreisklinik vereinbarte Defizitausgleich läuft heuer aus. Wie es 2024 weitergeht, soll laut Kreisbehörden-Sprecherin Marlis Peischer der Kreistag des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen in der Sitzung am 24. Juli nicht-öffentlich beraten. Der Landkreis hat sich dem Klinikum Starnberg verpflichtet, ein mögliches Defizit von bis zu maximal 1,5 Millionen Euro pro Jahr für die Geburtshilfeabteilung der Kreisklinik auszugleichen. Diese Vereinbarung gilt seit 2018.

Im damaligen Jahr hatten die Kreisklinik Wolfratshausen und das Klinikum Starnberg vereinbart, in der Geburtshilfe zusammenzuarbeiten. Seitdem betreibt die Starnberger Klinik die Hauptabteilung "Gynäkologie & Geburtshilfe" an der Kreisklinik als Außenstelle. Dieser Kooperationsvertrag ist für 15 Jahre - also bis 2033 - geschlossen. Zusätzlich war der Defizitausgleich zwischen dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und dem Klinikum Starnberg in den ersten fünf Jahren vereinbart. Wie dies weiter gehandhabt werden soll, wird nun der Kreistag debattieren.

Die Wolfratshauser Kreisklinik äußert sich nicht. Laut Geschäftsführer Ingo Kühn bestünden die Vertragsbeziehungen zwischen dem Klinikum Starnberg und dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. "Aus diesem Grund bitte ich Sie Ihre Anfrage entweder an die Pressestelle des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen oder ans Klinikum Starnberg zu stellen."

Unterdessen hat sich der Kreisausschuss erst kürzlich dafür ausgesprochen, den Bürgschaftsrahmen für die Kreisklinik von 1,25 auf 5,5 Millionen Euro zu erhöhen. Das soll sicherstellen, die laufenden Kosten angesichts erhöhter Energiekosten, Personalausgaben und ausstehenden Zahlungen durch den Bund weiterhin bezahlen zu können. Diese Entscheidung ist allerdings unabhängig vom vereinbarten Defizitausgleich für die Geburtshilfeabteilung zu sehen.

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