Benediktbeuern:Hagelfolgen mit Hochdruck erfasst

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In Benediktbeuern hat die Versicherungskammer ihre Begutachtungen fast abgeschlossen. (Foto: Manfred Neubauer)

Die Versicherungskammer Bayern hat seit dem Unwetter im südlichen Landkreis knapp 2000 Schadensmeldungen erhalten. Auch Betroffene, die noch auf einen Gutachter warten, sollen bald mit Hilfe rechnen können.

Von Celine Chorus, Bad Tölz-Wolfratshausen

Auch zwei Wochen nach dem verheerenden Hagelsturm im Süden Bayerns arbeiten die Versicherungen mit Hochdruck daran, die entstandenen Schäden zu erfassen. Bis Donnerstag seien allein aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen knapp 2000 Schadensmeldungen eingegangen, berichtet Christian Krams von der Versicherungskammer Bayern. Wegen der Sommerferien erfolgten die Meldungen aber teilweise verzögert. Ziel sei es nun, die Schäden vor dem Winter so zu beheben, dass die Betroffenen gut durch die kalte Jahreszeit kommen.

Bis Donnerstag sind auch bei der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen mehr als 500 Schadensmeldungen eingegangen. Wie Pressesprecher Thomas Bundschuh erklärt, seien die meisten Meldungen unmittelbar nach dem Unwetter, also Anfang vergangener Woche, erfolgt. Seitdem seien es weniger geworden, aber es gebe auch aktuell immer noch Nachmeldungen. "Für eine reibungslose Schadensregulierung empfehlen wir, den Schaden zu dokumentieren, Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung einzuleiten und den Schaden beim Versicherer zu melden, am besten online über die entsprechende Homepage." Um die Kunden bestmöglich zu unterstützen sowie die Bearbeitung der Schadensfälle so schnell wie möglich zu gewährleisten, habe man zusätzliche Mitarbeiter in die betroffenen Gemeinden entsendet.

Laut Christian Krams hat die Versicherungskammer ihre Begutachtungen in Benediktbeuern und auch in Bad Bayersoien fast abgeschlossen. "Das ist eine enorme Geschwindigkeit." Direkt am Montagmorgen sei man mit einem kleinen Team von Schadenexperten und Gutachtern vor Ort gewesen, die man aus anderen Teilen Bayerns zusammengezogen habe. Einige Mitarbeiter hätten freiwillig ihren Urlaub abgebrochen, um in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen. Krams ist daher zuversichtlich, dass auch Betroffene, die noch immer auf einen Gutachter warten, bald mit Hilfe rechnen können: "Selbst wenn wir eine neue Meldung bekommen, können wir normalerweise innerhalb von drei bis fünf Tagen vor Ort sein."

Extreme Unwetter können im Zuge des Klimawandels noch häufiger werden

In den anderen Ortschaften kümmere sich die Versicherungskammer zunächst um die Kunden, die schon einen Kostenvoranschlag von ihren Handwerkern haben. "Selbst wenn dieser noch sehr grob kalkuliert ist, wollen wir die Kunden möglichst wenig warten lassen und dann auch schnell den Kostenvoranschlag bestätigen." Wie lange es dauert, bis der Kunde das Geld ausgezahlt bekommt, liege vor allem daran, wie schnell der Handwerker tätig werden kann: Sobald dieser seine Rechnung eingereicht habe, zahle man auf Kundenwunsch auch direkt an den Handwerker. Zudem habe man schon viele Vorschusszahlungen an betroffene Kunden geleistet. Diese betragen meist zwischen 5000 und 10 000 Euro, erklärt Krams, im Einzelfall könne die Summe aber auch höher sein.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Bayern 82 Prozent aller Hausbesitzer über die Wohngebäudeversicherung gegen Schäden durch Sturm und Hagel versichert. Krams verweist allerdings darauf, dass solche extremen Unwetter im Zuge des Klimawandels noch häufiger auftreten können. Umso wichtiger sei daher ein entsprechender Versicherungsschutz des Eigentums. "Das wird immer wichtiger, wie man an diesem Ereignis sieht. Wer keine Sturm- und Hagelversicherung hat, dem kann man eigentlich nur raten, dringend eine abzuschließen."

Bei Gebäuden sei auch eine Elementarversicherung zu empfehlen. Die meisten Schäden seien zwar durch Sturm und Hagel entstanden, erklärt Krams: "Wir haben aber auch einzelne Elementarschäden, das bedeutet, dass Wasser in die Häuser eingedrungen ist." Für ganz Bayern rechnet Krams mit Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Damit wäre es für die Versicherungskammer Bayern das schwerste und teuerste Unwetter der vergangenen fünf Jahre gewesen. Insgesamt seien bei der Versicherungskammer knapp 15 000 Schadensmeldungen eingegangen. Davon seien 85 Prozent auf Gebäude- und 15 Prozent auf KfZ-Schäden zurückzuführen.

Bisher ist erst ein Antrag auf Notstandsbeihilfe beim Landratsamt eingegangen

Während die meisten Schäden durch eine Versicherung abgedeckt sein dürften, können Geschädigte, die die Reparaturen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können oder bei denen der Versicherungsschutz nicht ausreicht, auf Hilfe vom Freistaat Bayern hoffen. Sie sollen Zuschüsse in Form von Notstandsbeihilfen erhalten. "Wir lassen niemanden allein", hatte Ministerpräsident Markus Söder bei einem Besuch der Gemeinde Benediktbeuern und des dortigen Klosters erklärt. Grundlage für die Bewilligung von Leistungen ist laut Landratsamt die sogenannte Härtefondsrichtlinie vom 11. März 2020.

Eine Notstandsbeihilfe kann demnach bewilligt werden, wenn private Gebäude und bauliche Anlagen durch den Hagelsturm geschädigt wurden und die Geschädigten ohne staatliche Unterstützung in eine existenzielle Notlage zu geraten drohen. "Ziel der Notstandsbeihilfe ist es nicht, die entstandenen Schäden vollumfänglich auszugleichen, sondern sie soll sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet werden", heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des Landratsamts.

Nach Angaben von Pressesprecherin Sabine Schmid ist bis Mittwoch lediglich ein Antrag beim Landratsamt eingegangen, der jedoch nicht vollständig gewesen sei. Es habe aber auch einige telefonische Anfragen gegeben. Bevor Notstandsbeihilfen beantragt werden können, müssen anderweitig zur Verfügung stehende Mittel, zum Beispiel Versicherungsleistungen, steuerliche Vorteile oder eigenes Vermögen, ausgeschöpft werden. Die Anträge für Privatpersonen können unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/unwetter_202308/ heruntergeladen oder in ausgedruckter Form in der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

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