Kommunaler Naturschutz:Die Stamm-Frage

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Nur unter bestimmten Umständen erlaubt die Baumschutzverordnung, dass ein Baum, wie hier diese Pappel, gefällt werden darf. Eine Bedingung: Er muss nachgepflanzt werden. (Foto: Hartmut Pöstges)

Baumschutzverordnungen sind umstritten. Auch im Landkreis und Umgebung gehen Städte und Gemeinden höchst unterschiedlich vor.

Von Veronika Ellecosta

Bäume spenden Schatten, Sauerstoff und frische Luft. Das ist nicht nur an heißen Sommertagen, sondern auch auf einem immer wärmer werdenden Planeten von großem Nutzen. Aber Bäume machen auch Arbeit, und sie stehen manchmal Bauprojekten im Weg. Trotzdem dürfen sie auch im eigenen Garten nicht ohne Weiteres gefällt werden, zumindest in manchen Gemeinden. Allerdings haben nur fünf Prozent der Kommunen in Bayern laut Recherchen des Bund Naturschutz (BN) Verordnungen erlassen, die das Schlagen von Bäumen ab einem gewissen Umfang verbieten und zu Ersatzpflanzungen bei genehmigten Fällen verpflichten.

Im Landkreis und Umgebung sind es vor allem die größeren Gemeinden und Städte, die in den vergangenen Jahren sogenannte Baumschutzverordnungen erlassen haben, jedoch nicht alle. In den kleineren Gemeinden Benediktbeuern, Jachenau, Egling, Reichersbeuern, Königsdorf, Eurasburg, Münsing, Wackersberg und auch in Kochel am See waren und sind solche Verordnungen hingegen kein Thema. Ein Überblick.

Schäftlarn war schon früh im Baumschutz engagiert. 2017 überarbeitete die Kommune auf Antrag der Grünen seine bereits seit 2000 bestehende Verordnung zum Schutz des Bestandes. Anlass bot den Grünen die unsachgemäße Baumbeschneidung von 32 Spitzahornen und Linden in einer Allee in Ebenhausen. Bei der neuen Verordnung orientierte sich Schäftlarn an der Gemeinde Pullach mit der Grünen Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund. Das Regelwerk enthält zwar keine Verschärfungen, sondern lediglich Anpassungen. Die Grüne Fraktion betonte aber, dass die Verordnung wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden sollte.

Die Nachbargemeinde Icking hält nichts von einer Baumschutzverordnung als geeignetes Instrument, Kritiker befürchteten zeitweilen auch, dass manche Privateigentümer ihre Bäume dadurch nicht groß werden ließen. Eine Mehrheit fand sich bei einer Debatte im Gemeinderat 2018 nicht. Stattdessen listet die Kommune schützenswerte Bäume auf und markiert sie in Bebauungsplänen.

Ähnlich ist es in Wolfratshausen, wo das Thema Baumschutz schon seit Langem immer wieder in Stadtratssitzungen vorkommt und auch die Bevölkerung bewegt. Die Grünen fordern seit Jahren eine Verordnung, bei einem Bürgerantrag wurden 2021 etwa 350 Stimmen für eine Baumschutzverordnung gesammelt. Bis heute hat sich im Stadtrat jedoch keine Mehrheit dafür gefunden. Auch Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) zeigte sich in der Vergangenheit skeptisch. Er argumentiert mit Eingriffen in die Eigentumsrechte und glaubt, dass viele Grundbesitzer ihre Bäume gar nicht erst groß werden lassen würden.

"Man muss nicht immer alles mit einer Verordnung regeln", findet Klaus Heilinglechner, Bürgermeister von Wolfratshausen. (Foto: Hartmut Pöstges)

Fünf Mal stellten die Grünen einen Antrag in Geretsried, 2013 hatten sie damit im Stadtrat Erfolg. In diesem Jahr nahm das Gremium nun noch einmal Änderungen in der Baumschutzverordnung vor: Fortan kann ein Ausgleich von 750 Euro an die Stadt gezahlt werden, sofern eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nach einer Baumfällung nicht möglich ist. Die Stadt muss diesen Betrag dann zweckgebunden für neue Bäume oder Pflegemaßnahmen aufwenden.

Die Kreisstadt Bad Tölz hat zwar keine Baumschutzverordnung, aber eine Baumschutzkommission. Das Gremium aus Stadträten, Mitgliedern der Verwaltung und Fachleuten nimmt Bäume in Augenschein, sobald diese für ein Bauvorhaben gefällt werden sollen. Es trifft dann auch die Entscheidung, ob der Baum abgeholzt werden darf oder nicht.

Die Baumschutzverordnung in Penzberg ist schon seit einigen Jahren Geschichte. 2007 beschloss die Stadt auf Antrag der Grünen eine Verordnung und schützte Laubbäume mit Stammumfang von 100 und mehr Zentimetern. Weil Grundstückbesitzer sich gegängelt fühlten und sich beschwerten, kam das Thema 2015 wieder zurück in den Stadtrat. Auf Empfehlung des Bauausschusses schaffte der Rat die Verordnung dann gegen den Widerstand der Grünen wieder ab.

In der Brauneckgemeinde Lenggries stimmt der Gemeinderat im vergangenen Jahr mit nur zwei Gegenstimmen gegen eine Baumschutzverordnung. Zu groß war die Sorge vor der Bürokratie, wie Geschäftsleiter Tobias Riesch verlautbaren ließ. Ohnehin sei durch die Ortsgestaltungssatzung eine Orientierung gegeben, was gebaut, gepflanzt und geschnitten werden dürfe, argumentierte Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG).

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