Die Unterbringungsmöglichkeiten des Landkreises für geflüchtete Menschen reichen nur noch wenige Wochen aus. Deshalb wird im Rahmen der Zuweisungen von September an damit begonnen, die Flüchtlinge vermehrt auf die Gemeinden zu verteilen, in denen bislang keine bis wenige Menschen untergekommen sind. "Die ersten Zuteilungen werden nach Dietramszell, Eurasburg, Münsing, Sachsenkam und Greiling gehen", teilt nun die Kreisbehörde in einer Pressemitteilung mit.
Die Situation wurde mit den Bürgermeistern ausführlich diskutiert, erklärt die Kreisbehörde weiter. Landrat Josef Niedermaier (FW) habe eindringlich darum gebeten, entsprechende Kapazitäten zu schaffen.
Damit sich die Gemeinden auf die anstehende Aufnahme von geflüchteten Menschen vorbereiten können, wurde im Landratsamt eine Übersicht erstellt, welche Gemeinden ab Mitte September mit Zuweisungen bedacht werden. Damit soll gewährleistet werden, jenen Menschen, die wiederum dem Landkreis durch die Regierung von Oberbayern zugeteilt werden, ein Dach über dem Kopf bieten zu können.
"Kreisangehörigen Gemeinden sind zur Mitwirkung bei der Unterbringung nach dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AufnG) verpflichtet", betont die Kreisbehörde. Und Landrat Niedermaier macht keinen Hehl aus der Notlage: "Der Landkreis ist mit seinen vorhandenen Kapazitäten am Limit", sagt er. "Wir haben schlicht keine andere Alternative, nachdem alle aktuell vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Liegenschaften der Gemeinden können wir nicht einfach belegen, dies kann aber die Gemeinde. Und es hilft nichts, wir müssen gemeinsam diese Herausforderung bewältigen."
Niedermeier sei bewusst, dass das Verzicht und Solidarität erfordere, "aber die Menschen sind hier angekommen und brauchen Hilfe." Er hoffe, dass es gelingt, über die Gemeinden bisher nicht erreichbare Unterkunftsmöglichkeiten zu erschließen. "Mir scheint, als ob dies zumindest in Teilen gelingt und die Sensibilität für die Thematik gestiegen ist", so Niedermeier. Zum Zweiten soll damit, entsprechend dem mehrheitlichen Wunsch der Bürgermeister und Gemeinden im Landkreis, ein Ausgleich des bisherigen Ungleichgewichts in der Verteilung der Flüchtlinge erfolgen.
Das Landratsamt berücksichtigt nach eigenen Angaben bei der Zuteilung soweit wie möglich die Bedürfnisse der Gemeinden. "So wurde bei der Planung der Zuweisungen versucht, in Zeitpunkt und Häufigkeit auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden Rücksicht zu nehmen", heißt es in der Mitteilung. "Ebenfalls wurde soweit möglich beachtet, wenn eine Gemeinde verlässlich einen zeitnahen Zeitpunkt gemeldet hat, ab dem sie Geflüchtete aufnehmen kann." Zudem könne das Landratsamt bei der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen unterstützen, der Betrieb der Unterkünfte obliege aber der Gemeinde.