Amtsgericht Starnberg:Marihuana in der Unterhose

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Gilchinger wird wegen Drogenhandels und Beleidigung von Polizisten verurteilt.

Von Christian Deussing, Weßling

Mit 15 Gramm Marihuana, in zehn Einheiten verpackt, ist am 11. Dezember 2020 ein junger Mann am Weßlinger Seekiosk von Zivilpolizisten erwischt worden. Die Drogenpäckchen hatte der Gilchinger in seiner Unterhose versteckt. Er behauptete jetzt auch vor dem Starnberger Amtsgericht, das Cannabis im Wert von 200 Euro kurz zuvor in der Nähe nur für den eigenen Konsum erworben zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem 27-jährigen Sozialhilfeempfänger im Prozess auch vor, im Februar 2021 am Weßlinger See Polizeibeamte, die eine unerlaubte "Corona-Party" auflösen wollten, als "Nazi- und Gestapo-Polizisten" beleidigt zu haben.

Der bislang unbescholtene Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Der Arbeitslose hatte in der Verhandlung weitgehend die Anklagepunkte eingeräumt. Er betont aber, das Cannabis nur besessen und lediglich für sich selbst erworben zu haben. Das hielt der Staatsanwalt jedoch für "gänzlich unglaubwürdig". Denn bei dem Angeklagten waren bei der Kontrolle auch 370 Euro entdeckt worden, die laut den Ermittlungen vermutlich aus Drogenschäften stammen. Die monatliche Sozialhilfe von 449 Euro war dem Gilchinger, der knapp bei Kasse ist, bereits knapp zwei Wochen vor der Kontrolle am See ausgezahlt worden. Dem Staatsanwalt galt dies als weiterer Beleg für ein illegales Geschäft: Er forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro.

Auch Richter Franz von Hunoltstein sah die Schuld des Mannes als erwiesen an. Er glaube zwar, dass dieser die weiche Droge teilweise selbst konsumiere, aber auch als "Nebenerwerbsquelle" genutzt habe. Dafür würden unter anderem die entdeckten 370 Euro sprechen, befand der Richter. Zudem fanden die Ermittler ein 24,2 Gramm Tabak-Marihuana-Gemisch und einen Verdampfer für Cannabis in der Unterkunft des Angeklagten. Zudem wurden bei den Großeltern des Angeklagten Hanfreste und Frischhaltefolien entdeckt, die laut Polizei für die Verpackungen dienten. Eingezogen wurden auch das Drogengeld von 370 Euro, der Verdampfer und das Handy, wobei er das Mobilfunkgerät bald zurückerhält.

Der Verteidiger sah dagegen keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte mit Cannabis handeln würde, und verwies auf dessen sehr bescheidenen Lebensstil. Er habe das Marihuana "nachvollziehbar als Vorrat nur für sich bei einem Dealer gekauft", sagte der Anwalt und plädierte auf eine milde Geldstrafe. Sein Mandant betonte zudem, er habe sich mit dem Gras auch medizinisch versorgen wollen.

Fast unstrittig blieb der Vorwurf der Beleidigungen gegen die Einsatzpolizisten, die von Anwohnern zur unerlaubten Ansammlung von jungen Leuten an der Weßlinger Seepromenade gerufen worden waren. Allerdings sei der Wortlaut etwas anders gewesen, erklärte der Gilchinger und rechtfertigte sich damit, an jenem Abend sehr betrunken gewesen zu sein. Er sei damals zwar zuerst weggerannt, habe sich dann aber gestellt. "Für die Beleidigungen habe ich mich bei den Polizisten später entschuldigt", sagte der schmächtige Mann. Das Gericht erkannte dies an und führte die Beleidigungen auch auf eine womöglich alkoholische Enthemmung zurück.

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