Prozess um "Starnberger Brauhaus":Der Bierkrieg von Berg

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Der Chef des "Starnberger Brauhauses", Florian Schuh, streitet sich seit langem mit einem Ex-Geschäftspartner und Eigentümer des Brauerei-Anwesens in Höhenrain. (Foto: Arlet Ulfers)

Chef Florian Schuh klagt vor dem Landgericht gegen einen früheren Mit-Geschäftsführer, der Fehler beim Bau der Brauerei begangen haben soll. Es geht um 680.000 Euro. Der Mitbegründer dagegen fühlt sich aus dem Unternehmen gedrängt.

Von Christian Deussing, Berg/München

Mit überschäumender Begeisterung hat Florian Schuh mit einem Skifreund vor fünf Jahren das "Starnberger Brauhaus" im Berger Ortsteil Höhenrain gegründet, um seinen Traum von einem eigenen Bier vom Starnberger See zu verwirklichen. Seitdem fließen Helles und Co. Den Ausstoß von 8000 Hektoliter jährlich will Schuh in einem Neubau verzehnfachen und in ganz Deutschland vermarkten. Doch das geschäftliche Verhältnis ist längst zerrüttet, die Unternehmer streiten sich seit langem unerbittlich vor Gericht.

So wirft Brauhaus-Chef Schuh seinem einstigen Mitstreiter vor, als früherer Mit-Geschäftsführer beim Aufbau der Brauerei fehlerhafte Entscheidungen getroffen zu haben, wodurch der Gesellschaft ein erheblicher Schaden entstanden sei. Im Zivilprozess vor dem Landgericht München II ging es am Donnerstag um einen Streitwert von 680 000 Euro.

Der Brauereiboden sei aus ungeklärten Gründen undicht, es fehlten Gullys bei wasserführenden Geräten sowie weiterhin ein Chemieraum, führte Richter Benjamin Kertai als Mängelliste auf, die dem 49-jährigen Beklagten vorgehalten wird, der Eigentümer sowie Vermieter des Areals mit Produktions- und Lagerhallen ist. Das Gericht will nun wissen, welche Aufgabe und Verantwortung er beim Aufbau des Brauhauses hatte und ob er seine Aufgaben als damaliger Geschäftsführer unzureichend wahrgenommen habe. Dazu befragte der Richter einen Brauanlagenbauer, der die Betriebsstätte errichtet hatte.

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Der 43-jährige Zeuge stellte klar, dass für seine Firma immer der Eigentümer selbst der hauptsächliche Ansprechpartner gewesen sei und man ihn mehrfach auf der Baustelle auf die noch notwendigen Wasservorrichtungen hingewiesen habe. Diese seien auch in den Plänen eingezeichnet gewesen, was aber ignoriert worden sei. "Wir haben es dann so hingenommen, weil die Anlage möglichst schnell in Betrieb genommen werden sollte", sagte der Zeuge in der Verhandlung.

Zur Verteilung der damaligen Geschäftsfelder sollte auch Braumeister Sven Leindl dem Gericht Auskunft erteilen, der inzwischen zum zweiten Geschäftsführer neben Schuh bestellt wurde. Leindl betonte, dass die Aufgaben eindeutig geregelt gewesen seien: Der Eigentümer sei für die Technik und den Brauereibetrieb zuständig gewesen, während sich Schuh um das Markenzeichen und den Auftritt des Starnberger Brauhauses gekümmert habe. Dieser habe auch darauf gedrängt, die Wasserablaufprobleme zu lösen, betonte Leindl. Es sei später zweimal zu Wasserschäden gekommen und das "Erdgeschoss geflutet" worden, wie er sagte.

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Derzeit läuft ein Beweissicherungsverfahren, wobei Gutachter auch herausfinden sollen, warum der Brauereiboden undicht ist. Im Prozess soll die Gesamtschadenshöhe festgestellt werden und womöglich der Eigentümer als früherer Geschäftsführer zur Rechenschaft gezogen werden. Die Entscheidung hierzu will das Gericht am 3. September treffen. Der Eigentümer war vor knapp vier Jahren aus der Starnberger Brauhaus GmbH ausgeschieden.

Ihm wurden später seine zehnprozentigen Geschäftsanteile an der Gesellschaft entzogen, weil er falsche Angaben zur Gesamtfläche seines Anwesens gemacht und somit dem Brauhaus zu hohe Nebenkosten berechnet habe, wie der Richter eines vorherigen Prozesses angeführt hatte. Er wies damit damals die Klage des Eigentümers zurück. Denn nach Ansicht dieser Kammer habe der Kläger seine Gesellschafterpflichten schuldhaft grob verletzt. Doch der Eigentümer ging vor dem Oberlandesgericht in Berufung und könnte damit Erfolg haben - wie am Donnerstag Richter Kertai andeutete.

Der Ex-Geschäftspartner von Schuh erklärte in der Verhandlung, dass er sich als Mitgründer des Brauhauses "hinausgedrängt" fühle und sein Gesellschaftervertrag ständig angegriffen werde. Er wolle aber seine Anteile behalten.

© SZ vom 24.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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