Jetzt könnte es für Jens Lehmann eng werden: Der frühere Fußball-Nationaltorhüter muss sich von diesem Freitag an vor dem Starnberger Amtsgericht wegen der Beleidigung von zwei Polizisten, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie wegen versuchten Parkgebühren-Betrugs am Münchner Flughafen verantworten. Die Anklage gegen den mittlerweile 54 Jahre alten WM-Helden von 2006, der in Berg am Starnberger See lebt, hat die Staatsanwaltschaft München II erhoben.
Zum Prozessauftakt werden aus ganz Deutschland etwa 20 Journalisten erwartet, darunter auch Reporter von etlichen TV-Sendern. Das Interesse an dem Strafverfahren ist enorm, nachdem Lehmann im Juli vergangenen Jahres mit einer Motorsäge den Dachbalken der Nachbargarage im Rohbau auseinandergesägt haben soll, um sich einen freien Blick auf den Starnberger See zu verschaffen. Der Vorfall machte bundesweit Schlagzeilen. Bei der sogenannten "Kettensägeaktion" war der Ex-Fußballprofi den Ermittlungen zufolge von einer Überwachungskamera gefilmt worden, deren Stromkabel er zuvor entfernt haben soll. Die Kamera lief jedoch dank einer Batterie weiter.
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Ob dieser Mitschnitt im Sitzungssaal 125 des Amtsgerichts als Beweismittel gezeigt wird, ist noch offen. Das müsse die zuständige Richterin entscheiden, sagte der Gerichtssprecher der SZ. Geplant ist jedenfalls auch ein zweiter Prozesstag, der am Freitag, 22. Dezember stattfindet soll. Insgesamt ist ein Dutzend Zeugen für das Verfahren geladen.
Vorgeworfen wird Lehmann außerdem, das Grundstück des Nachbarn betreten und dort eigenmächtig einen kleinen Baum abgesägt zu haben. Bislang ist zumindest bekannt, dass sich der einstige Nationaltorhüter seit Längerem mit seinem Nachbarn im Clinch befindet - und die Garage offenbar schon vor dem Vorfall mit der Kettensäge beschädigt worden ist.
Vor wenigen Monaten hatte Christoph Rückel, der Münchner Verteidiger von Lehmann, versucht, seinem prominenten Mandanten eine öffentliche Verhandlung zu ersparen. Doch dies gelang nicht, die Anklage wurde ohne Änderung am 23. Oktober dieses Jahres vom Gericht zugelassen. Kurz danach kündigte der Anwalt an, zum Prozessauftakt eine Stellungnahme abzugeben.
Den Saal 125 kennt Lehmann übrigens schon: Vor sieben Jahren musste er sich dort unter anderem wegen Beihilfe zu einer Unfallflucht verantworten. Damals akzeptierte der Berger einen Strafbefehl in Höhe von 42 500 Euro.