Schlägerei und Hygienemängel:Ein Wiesn-Wirt entschuldigt sich

Lesezeit: 2 min

Nach einem Strafbefehl und einer Rauferei auf dem Oktoberfest: Peter Reichert entschuldigte sich in seinem Wirtshaus Donisl. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Der Donisl- und Bräurosl-Chef Peter Reichert äußert sich erstmals öffentlich zu Hygienemängeln und einer Rauferei auf dem Oktoberfest. Doch auch die Staatsanwaltschaft meldet sich im Nachgang zu Wort.

Von Franz Kotteder

Das Statement, das Peter Reichert im Marienplatzzimmer des Donisls verlesen hat, dauerte etwa fünf Minuten und lässt sich in einem Wort zusammenfassen: "Entschuldigung!" Eine gute Woche, nachdem der Strafbefehl des Amtsgerichts München wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz bekannt wurde, wehrte sich der Wirt des Donisl und des Bräurosl-Festzelts auf dem Oktoberfest gegen die verschiedenen Anschuldigungen. Im Beisein seiner Lebensgefährtin und Donisl-Betriebsleiterin Franziska Kohlpaintner und des professionellen Kommunikationsberaters Peter Jordan trug er im wesentlichen ein vorbereitetes Statement vor, das sich auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sowie auf die Rauferei mit einem Sicherheitsmann seines Zeltes während des vergangenen Oktoberfests bezog. Gleichzeitig berichtete er von einem neuen Hygienekonzept, das sowohl im Donisl als auch in der Bräurosl umgesetzt werde und höchsten Standards entspreche.

"In letzter Zeit haben Sie sehr viel über mich gelesen", wandte er sich gleich zu Beginn an die anwesenden Vertreter der Münchner Presse und fuhr fort: "Ich bitte Sie heute von ganzem Herzen um Entschuldigung!" Gleichzeitig versicherte er, auf die Qualität in der Bräurosl und im Donisl sei Verlass. "Sehr, sehr leid" tue ihm, dass es während der vergangenen Wiesn zu der Rauferei zwischen dem jungen Security-Mann und ihm gekommen sei. Es sei allerdings nicht in der Presse zu lesen gewesen, dass sie sich bereits eine Stunde nach dem Vorfall wieder die Hände geschüttelt hätten und sich gesagt hätten: "Samma wieder guat!"

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Ganz so einfach ließ sich die Sache mit der Lebensmittelhygiene nicht bereinigen. Das Kreisverwaltungsreferat hatte im Februar 2021 und während der Wiesn Verstöße festgestellt, die nun Grundlage für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und schließlich für den Strafbefehl waren. Es hieß, Reichert habe "vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet" waren. Reichert bestritt das in der Pressekonferenz erneut energisch, ohne wegen der anstehenden Gerichtsverfahren ins Detail zu gehen. Nur habe er niemals "vorsätzlich" verdorbene Lebensmittel in Umlauf gebracht. In beiden Betrieben seien nie "Waren oder Lebensmittel, die schlecht oder verdorben waren", in den Verkauf gelangt. Er, Reichert, sei selbst gelernter Koch und kaufe immer nur beste Qualität ein - die Strafe sei aus diesem Grund unangemessen.

Nichtsdestotrotz habe er aus dem Vorgefallenen gelernt und Konsequenzen gezogen. Für die Hygiene im Haus habe er "eine Qualitätsoffensive gestartet"; der Professor für Lebensmittelrecht an der TU München, Alfred Meyer, und Thomas Schmid vom Institut für Lebensmittelhygiene hätten ein völlig neues Konzept für Donisl und Bräurosl ausgearbeitet, das höchsten Standards genüge. "Das Kreisverwaltungsreferat hat sich das vergangene Woche angesehen und war - kann ich so sagen - begeistert."

Er hoffe nun, dass er wieder eine Chance auf dem Oktoberfest bekomme: "Wir haben die Wiesn mit viel Herz gemacht und würden uns sehr freuen, das wieder tun zu können." 95 Prozent seiner Mitarbeiter vom vergangenen Jahr wollten auch dieses Jahr wieder mit dabei sein: "Das ist doch auch ein Zeichen für saubere Arbeit, für Ordnung und für Vertrauen."

Damit war die öffentliche Stellungnahme Reicherts auch schon wieder beendet, auf Details der rechtlichen Auseinandersetzung ging er danach mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht ein.

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich im Nachgang mit einer eigenen Presseerklärung erneut zu dem Verfahren. Sie bekräftigt den Vorwurf gegen Reichert, "vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind". Zugleich räumt sie aber auch ein: "Inhalt des Strafbefehls ist nicht das Inverkehrbringen von zum Beispiel verdorbenen Lebensmitteln, sondern gravierende Hygiene-Mängel bis hin zu Schädlingsbefall."

Reichert und seine Anwälte hätten zu jeder Zeit des Verfahrens die Möglichkeit zur Einsicht in die Ermittlungen haben können, wie es das Gesetz vorsieht, und Stellung nehmen können. "Obwohl sogar vergleichsweise sehr lange Stellungnahmefristen eingeräumt wurden", sagte Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, "erfolgten seitens des Beschuldigten und seiner Verteidigung weder entlastende Einlassungen zur Sache selbst noch zu den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten."

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