Gemeinhin ist in Fällen wie diesem schnell die Rede von einem "Schildbürgerstreich". Im Sinne von: Da haben es die Damen und Herren in den Amtsstuben mal wieder zu gut gemeint und eine Straße mit Verkehrsschildern nur so zugepflastert. Jüngstes Beispiel aus München: die Kreuzung von Georgenstraße und Tengstraße. Dort sind auf wenigen Metern genau 32 blaue Zebrastreifen-Schilder postiert. An nur einer Kreuzung. "Das ist ja wohl n Witz?", heißt es im Netz schon. Und: "Für die ganz Blinden."
Doch tatsächlich ist diese Beschilderung völlig richtig und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften erfolgt (von denen es nicht eben wenige gibt). An der Ecke Georgen-/Tengstraße, die genau auf der Grenze zwischen den Stadtteilen Schwabing-West und Maxvorstadt liegt, gab es bislang eine Ampel. Die war alt, und die Stadt entschied, sie nicht zu erneuern, sondern abzubauen und durch Zebrastreifen zu ersetzen, wie ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats erläutert. Das sei in Tempo-30-Zonen zwingend, und das geschah jetzt in den Sommerferien.
Wie Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege (so der juristisch korrekte Begriff) auszusehen haben, ist jedoch detailliert geregelt. Dort müssen die bekannten blauen Schilder hängen (um genau zu sein: das Verkehrszeichen 350 Fußgängerüberweg nach Anlage 3 zu § 42 StVO). Und zwar jeweils links und rechts - und am besten jeweils noch verdoppelt an einem sogenannten "Kragarm über der Fahrbahn (Torbogenwirkung)". So ist es nachzulesen in den bundesweit gültigen "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)". Macht bei vier Zebrastreifen also 16 Schild-Hängorte, das jeweils in beide Fahrtrichtungen, macht am Ende 32 Schilder. Zur Hälfte als reflektierende Schilder, zur Hälfte als von innen her beleuchtete - so wie in den Richtlinien vorgeschrieben.
Alles ganz normal also, heißt es aus dem Kreisverwaltungsreferat. Ungewöhnlich sei nur die Ballung - es komme halt nicht so oft vor, dass an einer Kreuzung gleich vier Zebrastreifen markiert werden.
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