Baulandmobilisierungsgesetz in München:Zum Auszug gezwungen: Wenn die Politik sich zu viel Zeit lässt

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Müssen sich ein neues Zuhause suchen: Moritz Burgkhardt mit Frau Julia Strohwald und Kind. (Foto: Stephan Rumpf)

Die Stadt könnte mehr Mieter vor Vertreibung schützen. Dazu müsste allerdings der Freistaat eine entsprechende Verordnung erlassen - und das zieht sich.

Von Lea Kramer

Die Sommerferien stehen kurz bevor, da liegt ein bedeutsamer Brief im Postkasten. Das Schreiben kommt nicht überraschend, Moritz Burgkardt hat es erwartet. Doch die auf Papier gedruckte Gewissheit, dass er und seine Familie sich bald ein neues Zuhause suchen müssen, wiegt noch einmal schwerer als die bloße Vorahnung. "Jeder weiß, was es in München bedeutet, wenn ein Haus verkauft wird. Wir sind jetzt nur noch in der Schadensbegrenzung", sagt er. Das Schwabinger Mietshaus an der Krumbacherstraße, in dem Burgkardt wohnt, hat vor knapp zwei Jahren den Eigentümer gewechselt. Diesen Juli ist es in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt worden. Erfahren haben er und seine Hausgemeinschaft das durch eben jenen Brief aus dem Sommer, welcher allen von der Stadt zugestellt worden ist. Dass es überhaupt so weit gekommen ist, liegt auch daran, dass die Stadt München neue rechtliche Instrumente, um Mieter vor Verdrängung zu schützen, nicht anwenden kann - weil der Freistaat Bayern zögert.

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