Eigentlich ist es ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat. Die Justiz erfährt von schwerwiegenden mutmaßlichen Straftaten und hält es für notwendig, sich Zugang zu Unterlagen zu verschaffen. Also beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss. Die gewünschten Dokumente müssen herausgegeben werden, andernfalls öffnen die Ermittler selbst Schränke und Schubladen. Alltag im Justizgeschäft.
Missbrauchsermittlungen:Die Kirche ist nicht unantastbar
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Staatsanwälte erwirken einen Durchsuchungsbeschluss für die Münchner Bistums-Zentralen. Das geschieht spät, aber immerhin, das Signal ist klar und notwendig.
Kommentar von Bernd Kastner
Erzdiözese München:"So zerlegt die Kirche sich selbst"
Vor einem Jahr ist das Gutachten zu Kindesmissbrauch erschienen, das unter anderem dem ehemaligen Papst Fehler vorwarf. Ein Gespräch mit Gutachter Ulrich Wastl über seine Zweifel an der Aufklärungsbereitschaft führender Kirchenmänner - und über das, was der Staat tun müsste.
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