Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) hat lange Jahre ein Schattendasein in der Strafjustiz geführt - es gab schlicht und einfach so gut wie keine Vorgaben von EU oder Vereinten Nationen (UN), gegen die jemand hätte verstoßen können. Das änderte sich mit der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014: Die EU verabschiedete die Verordnung 269/2014; sie besteht aus zwölf Seiten Gesetzestext und einem Anhang von mehr als 600 Seiten, in dem mittlerweile 1584 Personen und 249 Institutionen gelistet sind, gegen die die EU-Mitgliedsstaaten Sanktionen verhängt haben.
Folge des Ukraine-Kriegs:Staatsanwaltschaft bereitet Anklage gegen russischen Politiker vor
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Einem inzwischen geschiedenen Ehepaar aus Russland gehören Wohnungen in München, deren Verwertung verbieten Sanktionen der Europäischen Union. Ein Gerichtsverfahren soll nun in Kürze klären, ob das Immobilienvermögen zu Recht eingefroren wurde.
Von Stephan Handel
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