Lärmbelastung:Anwohner wehren sich gegen Hubschrauberflüge am Klinikum Großhadern

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Ausschließlich Rettungsflüge soll es zum Dachlandeplatz des Klinikums Großhadern geben. (Foto: Lukas Barth)

Mehr als 4000 Flugbewegungen pro Jahr könnte es künftig auf dem geplanten Dachlandeplatz und dem vorhandenen Bodenlandeplatz geben. Nachbarn halten den Fluglärm für "unzumutbar" - und demonstrieren dies am Verwaltungsgericht mit einer "Soundeinlage".

Von Nicole Graner

Ein Martinshorn dröhnt aus einer kleinen Lautsprecherbox durch den Sitzungssaal Nummer fünf des Münchner Verwaltungsgerichts (VG). Wenig später wird es noch lauter. Ein Hubschrauber landet. Die Rotorblätter schlagen. Leise geht anders. Es dauert ein paar Minuten, bis der Hubschrauber abgehoben hat und endlich davonfliegt.

Der Vorsitzende Richter Anton Meyer hält ein kleines rotes Dezibel-Messgerät in der Hand. Es zeigt 81 Dezibel. Das ist laut. 1010 Mal im Jahr könnte diese Lautstärke Anwohner rund um die Haseneystraße belästigen, wenn der geplante Hubschrauber-Dachlandeplatz auf dem Neubau des Herz-, Lungen- und Gefäßzentrums am Klinikum Großhadern südlich der Marchioninistraße Wirklichkeit werden sollte. Einen Landeplatz, den das Klinikum Großhadern dringend für die Notfallversorgung braucht. Wie es immer wieder heißt.

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4650 Flugbewegungen im Jahr auf dem Dach und am Boden

Am 5. Oktober 2020 hat die Regierung von Oberbayern die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben des Klinikums Großhadern erteilt. Dagegen wehren sich die Grundstückseigentümer in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Dachlandeplatzes - sie sind 150, 170 Meter entfernt. 1010 Mal, so die errechnete Prognose des Gutachtens bis 2028, sollen Hubschrauber auf dem Dach starten und landen, jeweils im Jahr. Tag und Nacht. Dazu kommen die An- und Abflüge des bereits vorhandenen Bodenlandeplatzes. Insgesamt knapp 4650 Flugbewegungen pro Jahr könnten es laut Rechtsanwalt Stefan Wirth-Rasehorn werden.

Die "Soundeinlage" eines der Kläger sollte also eine zentrale Kritik der Anwohner verdeutlichen: Die Beeinträchtigung durch den Dauerschallpegel, sagt der Anwohner, "wäre unzumutbar". Das schalltechnische Gutachten sei, so klagen die Bürger, unzureichend und es fehle eine Gesamtbetrachtung des Lärmschutzes - im Hinblick auf Bodenlande- und Dachlandeplatz.

Tatsächlich, das bestätigt auch Richter Meyer, gibt es drei technische Regelwerke, die der Genehmigung zugrunde liegen: Das Fluglärmschutzgesetz, die Fluglandeplatzleitlinie und die Technische Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm. Keines dieser drei, darin waren sich Kläger und Beklagte einig, sei "spezifisch" genug. Aber alle drei, erklärt Kläger-Anwalt Stefan Wirth-Rasehorn, unterschieden sich in den Lärmschutz-Angaben und hätten eklatante Auswirkungen für die Anwohner. "Ich habe", sagt er, "das Gefühl, dass das ausgewählt worden ist, was für die Anwohner das Ungünstigste, für das Vorhaben das Günstigste ist." Landesanwalt Christian Konrad, der die Regierung von Oberbayern vertritt, weist den Vorwurf zurück. Man habe sich, rechtlich erlaubt, auf das "sachnächste, also das Fluglärmschutzgesetz" gestützt. Das sei eine "bemerkenswerte Argumentation", kontert Wirth-Rasehorn, gebe es mit der Fluglandeplatzleitlinie doch "genau das Passende für die Anwohner".

Vom und zum Dachlandeplatz soll es nur Notfallflüge geben

Viele weitere Fragen beschäftigt das Verwaltungsgericht an diesem Dienstag. Wie sich zum Beispiel die Flugbewegungen bis 2028 überhaupt errechnen. Diese seien laut Klägerseite nicht "hinreichend und transparent" hergeleitet. Sind die Zahlen dem Bodenlande- oder Dachlandeplatz zugeordnet? Dreht es sich um Flüge mit Patienten oder ohne? Wie sieht es mit Hubschraubern aus, die Blutkonserven transportieren oder Transplantate? Und welche Flüge sind wirklich lebensrettend? Richter Anton Meyer sieht auch da Klärungsbedarf und bekommt vom Luftamt Südbayern eine Antwort. Transportflüge und disponierbare Patientenverlegungen gingen ausschließlich vom Bodenlandeplatz aus. Die 1010 prognostizierten Flüge vom Dachlandeplatz aus seien auch wirklich "Notfallflüge". Die Zahlen seien, ausgehend vom Jahr 2019, "arithmetisch" und mit einer Wachstumsquote bis 2028 errechnet und "exakt" wiedergegeben worden.

Die Errechnung der Zahlen sind für die Kläger-Anwälte Stefan Wirth-Rasehorn und Sebastian Heidorn trotzdem nicht "plausibel". Beide fordern ein weiteres Sachverständigengutachten. Das lehnt das Gericht nach einer mehrstündigen Verhandlung ab. Und der Richter signalisiert auch, dass die Klagen "voraussichtlich" wenig Erfolg hätten. Die endgültige Entscheidung wird, so das VG, voraussichtlich an diesem Mittwochvormittag fallen.

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