Prozess um Markenname:Aus Hofbrauhaus wird Brauhaus

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Jahrhundertealte und schützenswerte Tradition: eine Brauereikutsche vor dem Hofbräuhaus. (Foto: Felix Hörhager/dpa)

Im Markenstreit des Staatlichen Hofbräuhauses München gegen ein sächsisches Unternehmen mit ähnlichem Namen bahnt sich ein Vergleich an. Die Münchner haben offenbar die besseren Karten.

Von Andreas Salch

Die Sache ist bierernst: für das Staatliche Hofbräuhaus München auf der einen und für John Scheller auf der anderen Seite. Scheller betreibt in der sächsischen Landeshauptstadt mehrere Edeka-Märkte. 2011 hat er die Marke Dresdner Hofbrauhaus ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um den Namen eines ehemaligen Dresdner Gasthauses. Der Hofbräu München stieß der Markenname allerdings übel auf. Und seither streiten sich beide Parteien vor Gericht.

Aus Sicht der Münchner geht es um Dinge wie "hochgradige Zeichenidentität, Irreführung", ja sogar "Rufausbeutung". Kurzum: Hofbräu greift in dem Verfahren den Begriff Hofbrauhaus und das Logo der Dresdner an und macht unter anderem Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen geltend.

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Dass die Gefahr, der Verbraucher könnte die sächsische Marke Dresdner Hofbrauhaus mit der Marke Staatliches Hofbräuhaus München verwechseln, einfach zu groß ist - diese Ansicht teilen offenbar auch die Richterinnen der 33. Zivilkammer am Landgericht München I, die am Dienstag in der Causa Staatliches Hofbräuhaus/John Scheller verhandelten.

Wie die Vorsitzende Richterin sagte, sei es mit der "Verwechslungsgefahr" der Begriffe Hofbrauhaus und Hofbräuhaus nicht so ganz einfach. Zumal der Begriff Hofbrauhaus nur mehr "rein beschreibend" sei und überdies "umfangreich genutzt" werde. Darüber hinaus gebe es zwischen beiden Marken "erhebliche Unterschiede in der bildlichen Gestaltung". Mit der Verwechslungsgefahr sei es deshalb "schwierig". Wäre da nicht die mehr als 400-jährige Tradition, auf die das Hofbräuhaus zurückblicken könne, die Gaststätte am Platzl, die vielen HB-Franchise-Unternehmen in aller Welt und natürlich das Hofbräuzelt auf dem Oktoberfest und vieles andere mehr.

Der Dresdner Gasthof verschwand 1921 in der Versenkung

Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, komme dem Staatlichen Hofbräuhaus "ein außerordentlich hoher Bekanntheitsschutz" zu. Außerdem haben die Münchner nach Überzeugung der Richterinnen sogenannte Lauterkeitsansprüche. Dass die Marke Dresdner Hofbrauhaus ausweislich der eigenen Werbung bereits seit 1872 bestehe, sei eine "Irreführung" des Verbrauchers. Denn die ehemalige "Hofbrauhaus Aktienbrauerei" mit dem Gasthof Dresdner Hofbrauhaus verschwanden 1921 in der Versenkung.

Ob eine Koexistenz beider Marken mögliche sei, fragte die Vorsitzende Richterin die Anwälte, worauf die Vertreterin des Staatlichen Hofbräuhauses sagte, man sei grundsätzlich einigungsbereit. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Beklagte auf den Begriff Hofbrauhaus verzichte.

"Der Hof muss weg?", fragte der Anwalt der Dresdner. "Dresdner Brauhaus" sei "auch schön", merkte die Richterin an und gewährte den Anwälten eine Pause, um mit ihren Mandantinnen beratschlagen zu können. Ein Vergleich, so schien es, war zum Greifen nah. Doch die Anwältin des Staatlichen Hofbräuhauses erreichte dessen Geschäftsführer nicht mehr. Ihr Kollege, der John Scheller aus Dresden vertrat, sagte, sein Mandant wäre mit der Bezeichnung "Dresdner Brauhaus" einverstanden.

Die Richterin empfahl den Parteien daraufhin, nochmals Gespräche über einen Vergleich mit Frist bis zum 8. März zu führen. Sonst wird das Gericht Ende April eine Entscheidung in der Sache verkünden.

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